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Workshop Finanzierung - Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft

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Diskussionsbeiträge der Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer (Zusammenfassungen)61Manfred Kohlhaasnoch eine Menge geschehen. Und man muss klären:Was ist denn eigentlich Coaching, was ist Beratung?Ich kenne viele Kreative, die Coachingbedarf haben,aber keinen Beratungsbedarf. Wir müssen klar <strong>und</strong>sauber differenzieren, was da jeweils angeboten wird.Das würde ich mir auch bei der KfW wünschen, dassman beim Gründercoaching Deutschland doch bittegenauer differenziert. Denn was dort in den Förderrichtlinienbeschrieben ist, hat mit Coaching nurbedingt etwas zu tun. Es ist eher ein Beratungsangebot.Manfred KohlhaasB<strong>und</strong>esverband Bildender Künstler (BBK)Zusammenarbeit / Aufforderung:3 Die KfW sollte die Bankbürgschaft für A.T. A.Carnets übernehmen3 Die KfW sollte die Bankbürgschaften für Kunstam-Bau-Aufträgeübernehmen3 Die KfW könnte Kleinkredite für Existenzgründungenvon Künstlern <strong>und</strong> Künstlerinnen vergeben,die von anderen Banken verweigert werdenZum Thema „KfW“. Wir als Verband haben drei konkreteAnliegen an die KfW:Erstens: Wenn ein/e Künstler/-in für eine Ausstellungim Ausland seine Werke dorthin transportierenwill, muss er bei der IHK ein sogenanntes A.T. A.-Carnet (Admission Temporaire) beantragen. Mitdem Carnet werden die Zollförmlichkeiten für Waren,die nur vorübergehend im Ausland bleiben, vereinfacht.Die Handelskammern verlangen die Vorlageeiner Bankbürgschaft seitens des Künstlers, um ihrHaftungsrisiko zu vermindern. Zur Gewährung einersolchen Bürgschaft sind die Hausbanken oftmalsnicht bereit. Dabei handelt es sich eigentlichnur um die Absicherung eines Pro-forma-Risikos,denn die Künstler haben ein ureigenes Interesse, ihrenicht verkauften Werke wieder zurückzutransportieren.Hier könnte die KfW einspringen.Zweitens: Bankbürgschaften werden auchhäufig von Künstlern verlangt, die einen Kunstam-Bau-Auftragerhalten haben. Normalerweisemuss der Künstler für durchgeführte HandwerksarbeitenZahlungen vor Abschluss des Auftrags leisten.Hierfür benötigt der Künstler oder die Künstlerin vomAuftraggeber eine Abschlagszahlung, die dieser aberoft nur nach Vorlage einer Bankbürgschaft gewährt.Auch hier verweigern sich die Hausbanken oft, obwohldurch die Vergabe des Kunst-am-Bau-Auftragsdie Bezahlung gesichert ist.Drittens: Die KfW Bankengruppe könnte sichim Zusammenhang mit der Existenzgründungvon Künstlerinnen <strong>und</strong> Künstlern für Kleinkre -dite öffnen, die von anderen Banken verweigertwerden, vielleicht in Zusammenarbeit mit demKompetenzzentrum <strong>Kultur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kreativwirtschaft</strong>des B<strong>und</strong>es.

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