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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>4.1.6 Schulung und Beratung durch die AUVA beanspruchen4.2 Gefahrenevaluierung durchführen - Mitarbeiter einbeziehenASchG Anforderungen Anmerkungen Verweis§ 4 (1) und(2)Gefahren ermitteln und beurteilen:Beginn 1. 1. 1995Fertigstellung für Arbeitsstätten:mehr als 100 Arbeitnehmern: 1. 7. 199751 bis 100 Arbeitnehmern: 1. 7. 199811 bis 50 Arbeitnehmern: 1. 7. 1999bis zu 10 Arbeitnehmern: 1. 7. 2000Ggf. Beschäftigungsbeschränkungen fürFrauen Kap. 6 beachten.In die Tabellen wurden bisher nurJugendbeschäftigungsverboteeingetragen, da Frauen in den an derMusterevaluierung mitwirkendenBetrieben nur im Büro eingesetztwerden.s. auch § 41undMutterschutzevaluierung6.1Sicherheit amBau (2002)B 1AUVA-MerkblattM 040Gefahrenermittlung(Evaluierung)§ 5 Dokumentation aufbauen. erledigt§ 6 (1-5) auf Eignung der Mitarbeiter achtenBei jeder Zuteilung einer Arbeit BauV § 5und § 36 (körperlich, fachlich, verläßlich)§ 15 (7) Mitwirkung der Arbeitnehmer SicherheitsvertrauenspersonQualitätszirkel§ 41 Alle Arbeitsstoffe ermitteln und beurteilen. Wird mit der Evaluierung erledigt ANS-RG,SicherheitsdatenblätterSicherheit amBau (2002)B 1.6§ 45 Grenzwerte MAK und TRK MAK-Werte-Liste 1993, Amtliche GKVNachrichten des BMAS, Sondernummer1/1992 vom 22. Februar 1993 sowiedie im Juni 1995 veröffentlichteverbindliche Liste der Grenzwerte alsBroschürenausgabe der AUVA.Diese Broschüre kann beimUnfallverhütungsdienst der für Siezuständigen Landesstelle der AUVAbestellt werden.§ 58 (3) Bereiche anführen, die Eignungs- undFolgeuntersuchungen der ArbeitnehmererfordernListe Stoffe / Zeitabstände fürEignungsuntersuchungen undperiodische FolgeuntersuchungenLärm etc.nur Lehrlinge, Vorladung kommt vonGKK automatischVGܧ 62 Fachkenntnisse und besondere Aufsicht wird in der GefahrenevaluierungbeachtetBauV §§ 4 undVO über denNachweis derFachkenntnissefür bestimmteArbeiten§ 64 Grenzwerte für die Handhabung von Lasten VO noch nicht erlassen, aber Aussagenin BauV, Mutterschutzgesetz, Normen ...§ 65 Lärm ggf. Lärmmessung durch AUVA Sicherheit amBau (2002) B 17und C 2 undAUVA-MerkblätterM 069Grundlagen derLärmbekämpfungund M 580 LärmbekämpfunginHolzverarbeitungsbetriebenAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 11 von 76

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