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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.6.2 Leitern (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Absturz von Personen, Material undWerkzeugUmfallen und Bruch der Leitera) Technische / organisatorischeAnlegeleiter muß mind. 1 m über die obersteAustrittstelle hinausragenAnstellwinkel etwa 70°, Fußpunkt sichernStehleitern nur bis zur drittletzten Sprossebesteigennur geringe Lasten mitnehmennicht seitlich hinauslehnenZutritt Fremder zum Gefahrenbereichverhindern, auf Arbeitskollegen achtenb) Persönliche SchutzausrüstungBauV §§ 76 und 77(4)KJBG-VO § 7 Z 3Sicherheit am Bau(2002) E 8c) Prüfung der Betriebsmittelbei Arbeitsbeginn auf guten Zustand prüfen.beidseitige Spreizsicherung bei Stehleiternd) Qualifikation / BeschäftigungsverbotArbeiten auf Anlegeleitern höher als 5 m undStehleitern höher als 3 m über derAufstandsfläche: nur unterwiesene, erfahreneund körperlich geeignete Personen, nurkurzfristige Arbeiten im Greifraum erlaubtAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 47 von 76

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