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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.7.11 Handhobelmaschine (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.HandverletzungenElektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel und bei FeuchtigkeitSpäne, Lärm, Stauba) Technische / organisatorischeMaschine mit beiden Händen führenWerkstück einspannen / sicher auflegenVerstopfung durch Späne erst nach Stillstandder Maschine und ziehen des NetzsteckersbehebenMaschinen vor Feuchtigkeit schützen(Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzbrille, Gehörschutz, Staubmaskec) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine und Kabel beiArbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotJugendliche Lehrlinge dürfen beschäftigtwerden- unter Aufsicht, - wenn dies in denAusbildungsvorschriften vorgesehen ist und- entweder nach Vollendung der ersten Hälfteder Lehrzeit, jedenfalls aber nach18 Monatenoderbereits nach Vollendung des erstenLehrjahres, sofern im ersten Lehrjahr in derBerufsschule in mindestens 24 Schulstundeneine spezielle theoretische und praktischeUnterweisung zur Unfallverhütung gemäßden Richtlinien der AUVA nachweislichabsolviert wurdeESVBauV § 13 (5)AM-VO § 25KJBG-VO § 6 Abs.1 Z 2Sicherheit am Bau(2002) E 10Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 58 von 76

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