Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich
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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.2.4 Fräse (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeHandverletzungenwegfliegende WerkstückeSchutzvorrichtungen einsetzenSchiebestock verwendennicht in die laufende Messerwelle greifenSpäne, StaubLärmElektrische Spannung inStarkstromanlagen, Elektrischen Geräten,Zuleitungen und SchalternAbsaugungb) Persönliche SchutzausrüstungGehörschutz, ggf. Schutzbrille,ggf. Staubmaskec) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine und Kabel beiArbeitsbeginnAlle 3 Jahre Prüfung durch Elektrofachkraftd) Qualifikation / BeschäftigungsverbotJugendliche Lehrlinge dürfen beschäftigtwerden- unter Aufsicht, - wenn dies in denAusbildungsvorschriften vorgesehen ist und- entweder nach Vollendung der ersten Hälfteder Lehrzeit, jedenfalls aber nach 18Monatenoderbereits nach Vollendung des erstenLehrjahres, sofern im ersten Lehrjahr in derBerufsschule in mindestens 24 Schulstundeneine spezielle theoretische und praktischeUnterweisung zur Unfallverhütung gemäßden Richtlinien der AUVA nachweislichabsolviert wurdeESVBauV § 13 (5)AM-VO § 25KJBG-VO § 6Abs.1 Z 3AUVA-Broschüre„Sicheres undrationelles ArbeitenmitHolzbearbeitungsmaschinen“Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 33 von 76