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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>Artikel VI ASchGrelevant für Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmern: 1.1.2000für Arbeitsstätten von 11 bis 50 Arbeitnehmern: 1.1.1999Beratungsdienste:Zur Erfüllung der Verpflichtung der Einführung und regelmäßigen Durchführung arbeitsmedizinischer undsicherheitstechnischer Beratung bietet der Bund für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig bis 50 Arbeitnehmer beschäftigtwerden, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger Beratungsdienste an.Hat sich ein Arbeitgeber erfolglos bemüht, diese Dienste in Anspruch zu nehmen, liegt keine Verletzung seinerVerpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern vor ! (§§ 73, 78, 79 ANS-RG)Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 19 von 76

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