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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.7.7 Nagler, Takker (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Verletzung durch Nägel und KlammernLärma) Technische / organisatorischeGerät vor unbeabsichtigtem Auslösenschützen (nicht frei herumliegen lassen),nicht auf Personen richtennach der Arbeit das Gerät vom Netz bzw.Druckluftanschluß trennen und Magazinentleerenb) Persönliche SchutzausrüstungGehörschutzc) Prüfung der BetriebsmittelSichtprüfung des Kabels und derFreischußsicherung vor Arbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / Beschäftigungsverbotfür Jugendliche bis 18 Jahre und Lehrlingebis 19 Jahre nur kurzzeitig erlaubtESVBauV § 13 (5)KJBG-VO § 6Abs.1Sicherheit am Bau(2002) E 108.7.8 Bolzensetzgerät (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Quer- und DurchschlägerSplitterLärma) Technische / organisatorischeGerät vor unbeabsichtigtem Auslösenschützen (nicht frei herumliegen lassen),nicht auf Personen richten.Auf Materialdichte und -dicke achten.b) Persönliche SchutzausrüstungBolzensetzerhelm mit Schutzschirm oderSchutzbrille tragen.Gehörschutzc) Prüfung der BetriebsmittelSichtprüfung der Freischußsicherung vorArbeitsbeginn.jährliche Prüfung durch Fachkraftd) Qualifikation / Beschäftigungsverbotfür Jugendliche bis 18 Jahre und Lehrlingebis 19 Jahre verboten.ESVBauV § 13 (5)AM-VO §§ 29 und60KJBG-VO § 6Abs.1 Z 12Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 56 von 76

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