13.07.2015 Aufrufe

Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.6.10 Kabelrolle (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeESVElektrische Spannung bei defektem Kabelund bei FeuchtigkeitKabelrolle vor Feuchtigkeit schützen (Regen,Spritzwasser)BauV § 13 (5)Sicherheit am Baufeuchte Kabelrollen vor Inbetriebnahme (2002) B 13trocknen lassenAUVA-Merkblattauf Baustellen spritzwassergeschützte M 240Kabelrolle mit schwerer Gummimantelleitung Elektroschutz aufoder gleichwertige verwendenBaustellenÜberhitzung / Verschmoren bei starkerelektrischer BelastungÜberlastungsschutz vorsehenKabel ganz abrollenb) Persönliche Schutzausrüstungc) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle der Kabelrolle, des Kabels undder Steckverbindungen bei Arbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / Beschäftigungsverbot8.6.11 Leuchte (Scheinwerfer) (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeElektrische Spannung bei defektemScheinwerfer und Kabel und beiFeuchtigkeitLeuchte und Kabel vor Feuchtigkeit schützen(Regen, Spritzwasser), ggf. Schutzgitterfeuchte Geräte vor Inbetriebnahme trocknenlassenVerbrennung an heißem GlühkolbenHeiße Teile nicht berührenauf Baustellen nur spritzwassergeschützteAusführung verwenden, bei Explosionsgefahrex-geschützte Ausführung einsetzenb) Persönliche Schutzausrüstungc) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle des Scheinwerfers, desSchalters und des Kabels bei Arbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotESVBauV § 13 (5)Sicherheit am Bau(2002) B 13AUVA-MerkblattM 240Elektroschutz aufBaustellenAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 52 von 76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!