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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.6 Baustellengeräte8.6.1 Arbeits- und Schutzgerüste (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Absturz von Gerüstteilen und Personen,Umfallen / Einsturz des Gerüstesa) Technische / organisatorischeEinhaltung der Arbeitsanleitung des GerüstesWindkräfte beachten, nicht überlastenZutritt Fremder zum Gefahrenbereichverhindern, auf Arbeitskollegen achten,im Verkehrsbereich gegen anfahren schützenVerhinderung von Wasserzutritt zumGerüstuntergrund (unterspülen)b) Persönliche SchutzausrüstungSchutzhelm und Schutzhandschuhec) Prüfung der BetriebsmittelGerüstabnahme durch fachkundigenGerüstaufsteller durchführen.Sichtkontrolle vor jeder Benützung,nach Arbeitsunterbrechung, Schlechtwettersowie periodisch: Systemgerüste monatlich,sonstige Gerüste wöchentlich durchfachkundige Persond) Qualifikation / BeschäftigungsverbotArbeit auf Gerüsten:Bis zu einer Höhe der Gerüstlagen von 4 mdürfen Jugendliche generell beschäftigtwerden.Bei einer Höhe der Gerüstlagen über 4 mdürfen Jugendliche beschäftigt werden- unter Aufsicht - nach Vollendung des erstenLehrjahres und- wenn sich die Aufsichtsperson (oder beiAbwesenheit deren Vertreter) sich durchEinsichtnahme in die Vermerke über dieGerüstüberprüfung überzeugt hat, daß dasGerüst ordnungsgemäß überprüft wurde undkeine Mängel aufweist.BauV §§ 55 – 73KJBG-VO § 7 Pkt.4 und 5Sicherheit am Bau(2002) E 7 ffAUVA-MerkblattM 262 Arbeits- undSchutzgerüsteGerüstabnahmeblattbei AUVAerhältlichausführlicher inM 262 Punkt 2.4Aufstellen, Abtragen und Instandhalten vonGerüsten:Bis zu einer Gerüstlagenhöhe von 4 m dürfenJugendliche beschäftigt werden- unter Aufsicht und- wenn dies im Zusammenhang mit derAusbildung erforderlich ist.Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 46 von 76

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