Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich
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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.8.15 Zweikomponentenkleber (Epoxidharz) (P)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeGefahrenhinweiseBei der Arbeit nicht essen, trinken oder auf dem Gebinde,rauchen.Unbedingt Sicherheitsdatenblatt beachten !Mindergiftig bis giftig,je nach Produkt wenig bedenklich biskrebserzeugendsensibilisierendbrennbar, wenn lösungsmittelhältigEpoxidharz nicht verschleppen (Türklinken,Kleidung)bei Hautkontakt mit Wasser und Seifegründlich reinigenBei Augenkontakt sofort 15 min. intensiv mitWasser spülen, Augenarzt aufsuchenb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzhandschuhe, Hautpflegecreme,Gesichtsschutz, undurchlässige Kleidungc) Prüfung der Betriebsmitteld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotAUVA-Merkblatt„Verarbeitung vonEpoxiden“ M 3738.8.16 PU-Schaum (P)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Mindergiftig bis giftig,sensibilisierendbrennbara) Technische / organisatorischeBei der Arbeit nicht essen, trinken oderrauchen.Unbedingt Sicherheitsdatenblatt beachten !Gefahrenhinweiseauf dem Gebinde,bei Hautkontakt mit Wasser und Seifegründlich reinigenBei Augenkontakt sofort 15 min. intensiv mitWasser spülen, Augenarzt aufsuchenbeim Auftreten von Hustenanfällen und / oderAtemnot Arbeit einstellen, an die frische Luftgehen und Arzt aufsuchenb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzhandschuhe, Gesichtsschutz,undurchlässige Kleidungc) Prüfung der Betriebsmitteld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotAUVA-Merkblätter„Chemie am Bau“M 290 und„Isocyanate“ M 3648.8.17 Frischbeton, Zementmörtel, Baukleber (P)SicherheitsdatenblattSicherheitsdatenblattGefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Reizend, ätzenda) Technische / organisatorischebei Berührung mit der Haut gründlich mitWasser abwaschen,bei Berührung mit den Augen sofort gründlichmit Wasser spülen und anschließend Arztaufsuchenb) Persönliche SchutzausrüstungArbeitshandschuhe oder Hautschutzcreme,ev. Schutzbrillec) Prüfung der Betriebsmitteld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotGefahrenhinweiseauf dem Gebinde,SicherheitsdatenblattAUVA-Merkblatt„Chemie am Bau“M 290Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 68 von 76