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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.7.5 Kettensäge (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Wegfliegende KetteElektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel und bei FeuchtigkeitAbgase, Brand bei BenzingerätenSpäne, LärmVerletzungen an Händen und Beinena) Technische / organisatorischeNur zugelassene, unbeschädigte und scharfeKetten verwendenMaschinen vor Feuchtigkeit schützen(Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenNicht in der Abgasfahne stehenbeim Nachfüllen von Treibstoff: heißeAuspuffteile nicht benetzen.Zündquellen vermeidenb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzbrille, Gehörschutz,Schutzhandschuheenganliegende Kleidungggf. Schnittschutzeinlage im Beinbereichc) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine, Kabel und Kettebei Arbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotErstmalige Bedienung nur nach gründlicherUnterweisung und unter Aufsicht.Für Jugendliche verbotenBauV § 13 (5)AM-VO § 25KJBG-VO § 6 Abs.1 Z 1Sicherheit am Bau(2002) E 10.2AUVA-Broschüre„Sicheres undrationelles ArbeitenmitHolzbearbeitungsmaschinen“8.7.6 Winkelschleifer (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.FunkenflugElektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel und bei FeuchtigkeitStaub, LärmWegfliegende Teile der Schleifscheibea) Technische / organisatorischeAuf Mitarbeiter und brennbare Stoffe imUmkreis v. 10 m achtenLackierte Flächen und GlasscheibenschützenMaschinen vor Feuchtigkeit schützen(Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenzulässige Drehzahl nicht überschreitenb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzbrille, Gehörschutz, Staubmaskec) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine, Kabel undSchleifscheibe bei ArbeitsbeginnEtiketten müssen auf der Schrupp- oderTrennscheibe leserlich seinjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotWinkelschleifer mit einer Nennleistung vonmehr als 1000W: Jugendliche Lehrlingedürfen beschäftigt werden- unter Aufsicht und- wenn dies in den Ausbildungsvorschriftenvorgesehen istESVBauV § 13 (5)AM-VO § 56KJBG-VO § 6Abs.1 Z 5Sicherheit am Bau(2002) E 10.1Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 55 von 76

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