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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>4.9 Meldepflichten an das zuständige ArbeitsinspektoratASchG Anforderungen Anmerkungen Verweis§ 97 (5) Meldung von Bauarbeiten:1. Arbeitgeber, der mit den Arbeiten beginntgem BauV: Meldepflicht für alle Arbeitenauf Dächern > 5,0m AbsturzhöheBauV § 3Meldeformularbei > 5 Tageunabhängig von vorangegangenenMeldungen bei > 5 Tage§ 97 (7) Meldung von Bauarbeiten mit schwachgebundenen AsbestproduktenBetrifft: z.B. Brandschutzisolierungen,keinesfalls feste Eternitprodukte§ 98 Sonstige Arbeiten mit besonderer Gefahr.Arbeitnehmer, die Sprengarbeiten ausführen.Tödliche und sonstige schwere Unfälle.Arbeiten in Druckluft.4.10 Verordnungenwird im Bedarfsfall erstattetUnfallanzeige an die AUVA binnen 5Tagen, wenn mehr als 3 TageArbeitsausfall entstehenANS-RGASchG Anforderungen Anmerkungen Verweis§ 3 (7) Sicherheits- undKennzeichnungsverordnungKennVGesundheitsschutzkennzeichnungVerbots- Warn- Gebots- Rettungs-Hinweis- und Handzeichen§ 8 Verhalten bei Gefahr BauKG§ 9 Sicherheitsvertrauenspersonen,Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerSVP-VOSFK-VO Fachausbildung derSicherheitsfachkräfte§ 10 Kontrollmaßnahmen (welche dieMenschenwürde berühren)§ 17 Arbeitsstätten, Betriebsmittel, elektrische Elektroschutzverordnung mitEinrichtungen, Pers. Schutzausrüstung, Querverweis auf BauV §13 (3,5) undBrandschutz (periodisch)darin auf BauV § 151 (6)§ 18 Sicherheits- undGestaltung / Inhalt der Sicherheits- undGesundheitsschutzdokumente.GesundheitsschutzdokumenteArbeiten, mit denen Arbeitnehmer nicht odernur unter Bedingungen oder Einschränkungenbeschäftigt werden dürfen.Die Mindestzahl derSicherheitsvertrauenspersonen.§ 20 (2) Kennzeichnung von Gefahrenbereichen KennzeichnungsverordnungVerbots- Warn- Gebots- Rettungs-Hinweis- und Handzeichentritt am 1. 7. 97 in kraftBGBl. 172/96BGBl. 277/95SVP-VOESVBauV undAM-VODOK-VOBverbote undSVP-VOKennVAStV§ 25 Brandschutz und Explosionsschutz VO Lagerung von Druckgaspackungen BauV 5.Abschn., AStV5. Abschn.,BGBl. 666/95§ 32 Die behindertengerechte Gestaltung vonArbeitsstätten in Gebäuden.Die Bestellung von für Brandbekämpfung undEvakuierung zuständigen Personen.Die Bereitschaftsräume.Die Verkehrseinrichtungen.§ 33 - 39 Sicherheits- und Gesundheitsanforderungenfür Arbeitsmittel, Übergangsregeln.Liste gefährlicher Arbeitsmittel.Prüfung von Arbeitsmitteln.§ 44 Verpackung und Kennzeichnung gefährlicherArbeitsstoffe.Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996andere noch nicht erlassenerlassen am 24. 2. 97tritt am 1. 7. 97 in kraftAStV und BauVAM-VOChemG §§ 24-25,ChemV §§ 24-25, Anhang F§ 45 Grenzwerte MAK und TRK Verordnung über Grenzwerte und GKVkrebserzeugende Arbeitsstoffe§ 46 Messung MAK und TRK GKV§ 48 Arbeitsstoffe, Meldung, Grenzwerte,VbAMessungen...§ 49 Gefahr einer Berufskrankheit Eignungs- und Folgeuntersuchung VGÜAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 17 von 76

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