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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>§ 59 Gesundheitsüberwachung Liste Stoffe / Zeitabstände fürEignungsuntersuchungen undperiodische Folgeuntersuchungen§ 63 (1) Ermächtigung für den Nachweis derFachkenntnisseVGÜVO über denNachweis derFachkenntnissebeibestimmtenArbeiten BGBl.441/75§ 67 Bildschirmarbeit Verordnung über Bildschirmarbeit BS-V§ 72 Tätigkeiten, für die ein Nachweis derFachkenntnisse erforderlich ist.Grenzwerte für die Handhabung von Lasten.Lärmmessung und Grenzwerte.Sonstige physikalische Einwirkungen.noch nichterlassen, aberAussagen inBauV, Normenetc.Tätigkeiten / Bedingungen, die den EinsatzPers. Schutzausrüstungen bedingen.Tätigkeiten / Bedingungen, bei denenArbeitskleidung zur Verfügung gestellt werdenmuß.§ 88 ANS-RG§ 90 (1) Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte.Fach- und Hilfspersonal fürSicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner.Sicherheitstechnische undarbeitsmedizinische Zentren.Zusammensetzung desArbeitsschutzausschusses.Entsendung von Vertretern in den zentralenArbeitsschutzausschuß.§ 90 (2) Erhöhung / Verminderung derMindesteinsatzzeit von Sicherheitsfachkräftenje nach Unfallgefahr§ 90 (3) Kenntnisse der Arbeitgeber für dieWahrnehmung der Aufgaben derSicherheitsfachkräfte§ 90 (4) Erhöhung / Verminderung der Intervalle fürdie Begehung nach § 78 je nach Gefahr fürSicherheit und Gesundheit§ 90 (5) Erhöhung der Mindesteinsatzzeit derArbeitsmediziner für besonders ungesundeund Nachtarbeit§ 90 (6) Kann: Abweichende Aufteilung derGesamteinsatzzeit zwischen denPräventivfachkräften§ 101 Behörden und Verfahren:Geschäftsordnung desArbeitnehmerschutzbeiratesArbeitsstättenbewilligungspflichtMeldepflichten gem. § 97 Abs. 1Ausnahmen im Sinne des § 101§ 104 ÜbergangsbestimmungenSicherheitsvertrauenspersonen§ 113 ÜbergangsbestimmungenFachkenntnisseSTZ-VO in BegutachtungVO über Geschäftsordnung desArbeitnehmerschutzbeiratesVO Arbeitnehmerschutz - Einrichtungenfür die Durchführung§ 3 gilt als BG, §§ 12 bis 14 gelten mitder Maßgabe des § 116 Abs. 4, ASchGals BG.VO Arbeitnehmerschutz - Fachkentnissefür Arbeiten (elektr. Spannung)§§ 2 bis 7 gelten als BGSFK-VOAMZ-VOnoch nichterlassennoch nichterlassennoch nichterlassennoch nichterlassenANS-RGANS-RGANS-RGANS-RGAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 18 von 76

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