Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich
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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.7 Transportable Handmaschinen8.7.1 Bohrmaschine (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeESVBei Niederspannungsgeräten (230/400V):Elektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel, bzw. beiFeuchtigkeitMaschinen und Ladegeräte vor Feuchtigkeitschützen (Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenBauV § 13 (5)AM-VO § 25Sicherheit am Bau(2002) E 10Fangen des Bohrers u.Verdrehen d. MaschineStaubRutschkupplungBei großem Bohrdurchmesser Haltegriffverwendenmax. Bohrerdurchmesser entsprechend derBetriebsanleitung nicht überschreitenb) Persönliche SchutzausrüstungStaubmaskec) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine und Kabel, auchLadegerät, bei Arbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige MängelEinstellung der Rutschkupplungd) Qualifikation / Beschäftigungsverbot8.7.2 Bohrhammer (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeBei Niederspannungsgeräten (230/400V):Elektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel, bzw. beiFeuchtigkeitMaschinen und Ladegeräte vor Feuchtigkeitschützen (Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenFangen des Bohrers / Bohrkrone u.Verdrehen d. MaschineStaubVibrationenRutschkupplungBei großem Bohrdurchmesser Haltegriffverwendenmax. Bohrerdurchmesser entsprechend derBetriebsanleitung nicht überschreitenb) Persönliche SchutzausrüstungStaubmaskeBei lang andauernden VibrationenSpezialhandschuh oder -griff verwendenc) Prüfung der Betriebsmittelbei Arbeitsbeginn Sichtkontrolle vonMaschine und Kabeljährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeljährlich Einstellung der Rutschkupplungd) Qualifikation / BeschäftigungsverbotESVBauV § 13 (5)AM-VO § 25KJBG-VO § 4 (1)Sicherheit am Bau(2002) E 10.3Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 53 von 76