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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>Gefährliche Arbeitsstoffe werden im Chemikalienrecht mit• Gefahrensymbolen• Gefahrenhinweisen (R-Sätzen) und• Sicherheitsratschlägen (S-Sätzen)gekennzeichnetDiese Kennzeichnung ermöglicht eine Gefahrenabschätzung:• Gefahrensymbole geben einen Hinweis auf die Hauptgefahr(en)• Die R-Sätze (risk) präzisieren die Gefahr• Die S-Sätze (safety) geben allgemeine Sicherheitsmaßnahmen an.Die vollständige Liste der R-Sätze und der S-Sätze finden Sie im AUVA-Merkblatt M390.Die beste Beurteilungsgrundlage für die gewerbliche Verwendung von Arbeitsstoffen bietet einvollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt. Auf dieses besteht für gefährliche Stoffe undZubereitungen ein gesetzlicher Anspruch nach § 12 (5) Chemikalienverordnung.Ungefährliche Arbeitsstoffe sind nicht mit Gefahrensymbolen, R- und S-Sätzen gekennzeichnet.Gefahrensymbole, Kennbuchstaben und Gefahrenbezeichnung:Giftig(T)Sehr giftig(T+)Ätzend(C)Leicht entzündlich(F)Hoch entzündlich(F+)Expiosionsgefährlich(E)Mindergiftig(Xn)Reizend(xi)Brandfördernd(O)Umweltgefährlich(N)Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 62 von 76

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