13.07.2015 Aufrufe

Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.8.6 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (P)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Berufskrankheit, bleibendeGesundheitsschäden,a) Technische / organisatorischeErsatzpflicht durch ungefährlicheren Stoff,soweit möglichbesondere Gefahr für ungeborenes Leben schriftliche Meldung an das zuständigeArbeitsinspektoratR45, R49Verzeichnis der betroffenen Arbeitnehmerggf. Eignungs- und Folgeuntersuchungb) Persönliche Schutzausrüstunggemäß Sicherheitsdatenblattc) Prüfung der Betriebsmitteld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotUnterweisung abgestimmt auf die jeweiligeTätigkeitZutritt und Verantwortlichkeit streng festlegenASchG §§ 42 und47KJBG-VO § 3Abs.1 Z 1 lit. aVGÜMutterschutzgesetzinsbesondereAbschnitt IIGefahrenhinweiseauf den GebindenSicherheitsdatenblätterAUVA-MerkblattM 390 GefährlicheArbeitsstoffe8.8.7 Sensibilisierende Stoffe (P)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Sensibilisierung der Haut und / oder derAtemwegeR42, R43a) Technische / organisatorischegemäß Sicherheitsdatenblattb) Persönliche Schutzausrüstunggemäß Sicherheitsdatenblattc) Prüfung der Betriebsmitteld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotUnterweisung abgestimmt auf die jeweiligeTätigkeitZutritt und Verantwortlichkeit regelnKJBG-VO § 3Abs.1 Z 1 lit. bMutterschutzgesetzinsbesondereAbschnitt IIGefahrenhinweiseauf den GebindenSicherheitsdatenblätterAUVA-MerkblattM 290 Chemie amBau8.8.8 Holzschutzmittel (P)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.Mindergiftig bis giftig, brennbara) Technische / organisatorischeBei der Arbeit nicht essen, trinken oderrauchen.Lüftung, AbsaugungFeuerlöscher bei brennbaren ProduktenGefahrenhinweiseauf dem Gebinde,Sicherheitsdatenblattb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzhandschuhe, Schutzbrille bei ätzenden AUVA-MerkblattProdukten, GesichtsschutzAtemschutz bei unzureichender Lüftung„Chemie am Bau“M 290(Filterklasse A2)c) Prüfung der Betriebsmitteld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 65 von 76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!