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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.7.3 Hand- und Tischkreissäge (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeHandverletzungenMaschine / Werkstück mit beiden Händenführen, Schiebestock verwendenwegfliegende WerkstückeElektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel und bei FeuchtigkeitSpäne, Lärm, StaubSpaltkeil, SchutzhaubeMaschinen vor Feuchtigkeit schützen(Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzbrille, Gehörschutz, Staubmaskec) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine und Kabel beiArbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotJugendliche Lehrlinge dürfen beschäftigtwerden- unter Aufsicht, - wenn dies in denAusbildungsvorschriften vorgesehen ist und- nach Vollendung des ersten LehrjahresESVBauV § 13 (5)AM-VO § 25KJBG-VO § 6Abs.1 Z 1Sicherheit am Bau(2002) E 9 undE 10.1AUVA-MerkblattM 260 Kreissägenauf Baustellen8.7.4 Stichsäge (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeHandverletzungennur geeignete Sägeblätter verwendenWerkstück festhalten oder einspannen, aufBewegungsfreiheit des Sägeblattes unterdem Werkstück achten.Elektrische Spannung bei defekterMaschine oder Kabel und bei FeuchtigkeitMaschinen vor Feuchtigkeit schützen(Regen)feuchte Maschinen vor Inbetriebnahmetrocknen lassenESVBauV § 13 (5)AM-VO § 25KJBG-VO § 6 Abs.1 Z 1Sicherheit am Bau(2002) E 10Späneb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzbrillec) Prüfung der BetriebsmittelSichtkontrolle von Maschine, Kabel undSägeblatt bei Arbeitsbeginnjährlich durch Elektrofachkraftwöchentlich durch besonders unterwiesenenArbeitnehmer auf offenkundige Mängeld) Qualifikation / BeschäftigungsverbotErstmalige Bedienung nur nachUnterweisung und unter AufsichtAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 54 von 76

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