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Ausgabe 11/2013 Wirtschaftsnachrichten Donauraum

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Coverstory„Wenn typische medizinische Leistungen, die derzeit noch unnötigerweiseim Krankenhaus erbracht werden, in den ambulanten Sektor verlagertwerden, könnten mindestens 138,3 Millionen Euro pro Jahr eingespartwerden“, errechnet der Gesundheitsökonom des IHS, Dr. ThomasCzypionka.Foto: IHSbringen, um die Spitäler zu entlasten. „In Österreich liegt die Häufigkeitvon vermeidbaren Spitalsaufnahmen pro Jahr bei den Männernbei durchschnittlich 16,2 Fällen pro 1.000 Einwohner, bei den Frauenbei 15 Fällen (am höchsten in Oberösterreich mit 19,7 bzw. 17,9 Fällen,den niedrigsten Wert hat Salzburg bei den Männern 13,9 Fällepro 1.000, bei den Frauen 13; Wien liegt an zweitbester Stelle unterden Bundesländern). Insgesamt machen diese vermeidbaren stationärenAufnahmen immerhin bei den österreichischen Männerndurchschnittlich 7,4 und bei den Frauen 7,1 Prozent aller Krankenhausaufenthalteaus (am höchsten in Kärnten mit 8,5 bzw. 8,2 Prozent;den besten Rang belegt Salzburg mit 6,1 bzw. 5,8 Prozent).Czypionka rechnet weiter: „Hätten alle Bundesländer eine Rate wiedas ,beste‘ Bundesland, so wäre das langfristige Verschiebepotenzial138,3 Millionen Euro. Bei einer Annäherung an die besten deutschenWerte würde sich gar ein Potenzial von 214,6 Millionen Euro proJahr ergeben. Insgesamt entstehen für potenziell vermeidbare Krankenhausaufenthaltein Österreich gar 519,2 Millionen Euro.“Von der nächsten Regierung ist zu fordern, die Rahmenbedingungenin Hinblick auf das Ausprobieren neuer Möglichkeiten zu erweitern.„Es sollte die Möglichkeit geben, in einer Art von Modellregionenweitgehend vom bisherigen Usus abgehen zu können. Nicht ein neuesModell auf dem Reißbrett, sondern nur Erfahrung mit Neuem kannallen Beteiligten helfen, Vorbehalte abzulegen. Auf diese Weisekönnte die Reform der Governance die weitere Gesundheitsreformin Gang bringen.“Chefanalyst Peter Brezinschek für eine Staats- und Verwaltungsreformvor, „neben einer Abschaffung des Finanzausgleichs und derEinführung einer echten Steuerhoheit der Länder nach SchweizerVorbild. Immerhin tätigen Länder und Gemeinden 32 Prozent derstaatlichen <strong>Ausgabe</strong>n, haben aber nur fünf Prozent eigene Einnahmen.“„Hochqualifizierte Beamte auf Bundes- wie Landesebene sind primärdamit beschäftigt, Kompetenzfragen zu klären oder einfach nur mitzumischen,soweit die Verantwortungen geteilt sind“, meint Öhlinger.„Ihre Anzahl zu reduzieren oder sie für produktive Leistungen freizustellen,würde Kosten sparen. Im ,Österreich Konvent‘ im Jahr2004 war von 3,5 Millionen Euro die Rede, inzwischen ist dieseSumme in manchen Stellungnahmen bereits auf 1,8 Milliarden hinaufgeschnellt.“Ein interessierter Bürger, pensionierter Bankangestellter im mittlerenManagement, hat ein ganzes Jahr lang in Banken-, Landes- und Bundesstellenrecherchiert, mit dem Ergebnis, dass jeder Österreichertäglich mit 14,81 Euro für Personal- und Sachkosten aufkommt, wasim Jahr 5.361,22 Euro für jeden einzelnen Einwohner und somit rund44,7 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand ausmacht.Für einen neuen Anlauf in Sachen Verwaltungsreform hat sich derVorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner eingesetzt. Er pochtauf <strong>Ausgabe</strong>ndisziplin, was er als „absolute Notwendigkeit“ bezeichnet.Durch ein „Amt der Bundesregierung“, wo Zuständigkeiten vonBundesbehörden in der betreffenden Verwaltung eingegliedert werden,ergäben sich weitere Einsparungen. Er forderte außerdem, dassdie Regelung des Mietrechts in Länderkompetenz übergehen solle.Davon verspricht sich Wallner eine „massive Vereinfachung“ undeine „Stärkung des Subsidiaritätsgedankens“. Ebenso befürwortet erein „Anti-Bürokratie-Paket“ für die Wirtschaft, um das Regelungsdickichtdurchforsten zu können und die Unternehmen von bürokratischenLasten zu befreien. „Das könnte relativ rasch geschehen“,meint Wallner, „und wäre ein wichtiges Signal.“ÜVerwaltungsreform: Die Verteilungder Kompetenzen ist neu zu regeln„Der österreichische Föderalismus hat eine lange und eine kurze Geschichte“,behauptet der Verfassungsexperte Theo Öllinger. „Zu einemBundesstaat und damit zu einem föderal organisierten Staat imklassischen Sinn wurde Österreich erst durch das Gesetz vom 1. Oktober1920, ,womit die Republik Österreich als Bundesstaat eigerichtetwird‘, wie es laut Verfassungsgesetz heißt. Die Länder, derenZusammenschluss diesen Bundesstaat bildet, haben jedoch meisteine Geschichte, die tief in das Mittelalter zurückreicht. Das unterscheidetÖsterreich etwa von der Bundesrepublik Deutschland.“In der österreichischen Verwaltung arbeiten insgesamt rund 345.000Personen, Beamte sowie Vertragsbedienstete, die im öffentlichenDienst beschäftigt sind. Der Personalstand des Bundes umfasst davonrund 132.000 Bedienstete, jener der Bundesländer rund 140.000 undjener der Gemeinden – ohne Wien – rund 74.000.„Die Auflösung vieler Doppelgleisigkeiten und Kompetenzüberlagerungenzwischen den Gebietskörperschaften“ schwebt Raiffeisen-

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