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Informationen zu Pflegeangeboten im ... - Der Wetteraukreis

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24 Leistungen der PflegekassenBeitragzahlungen <strong>zu</strong>r Rentenversicherungwerden auf Antrag durch die Pflegekassean den Rentenversicherungsträgerabgeführt, wenn in der Regelmehr als 14 Stunden wöchentlich anPflege <strong>zu</strong> erbringen ist.Sollte die frei gestellte Person über keineKranken- oder Pflegeversicherung <strong>im</strong>Rahmen einer Familienversicherung verfügen,so besteht die Möglichkeit einerfreiwilligen Weiterversicherung (Mindestbeitrag)und die Pflegekasse hat aufAntrag diese Beiträge <strong>zu</strong> erstatten. DiePflegekasse zahlt auf Antrag ebenfallsanfallende Beiträge <strong>zu</strong>r Arbeitslosenversicherung.Treten die Pflegeumstände unerwartetein, so besteht ein kurzfristiger Anspruchauf eine kurzzeitige Freistellung für bis <strong>zu</strong>10 Tage (§ 2 PflegeZG). Es wird somitgewährleistet, dass <strong>im</strong> Falle einer akuteintretenden Pflegesituation eine angemessenepflegerische Versorgung organisiertund/oder sichergestellt werdenkann.6. Zuschüsse <strong>zu</strong>r Beschaffungvon Pflegehilfsmitteln undFörderung Wohnumfeldverbessernder MaßnahmenDiese Zuschüsse werden bei den Pflegekassenbeantragt. Fragen hier<strong>zu</strong> könnenan den Pflegestützpunkt gerichtetwerden.7. Ambulante Leistungen fürMenschen mit eingeschränkterAlltagskompetenzDie Zahlungen für ambulante Leistungerfolgen nur an einen mit der Ausführungbeauftragten und nach § 45 c SGBXI anerkannten Dienst.Immobile, bettlägerige und demenzkrankePersonen haben Ansprüche aufdiese Leistungen.Die Anspruchsvorausset<strong>zu</strong>ngen für Pflegebedürftigeder Stufe 0 werden mittelsBegutachtung durch den MedizinischenDienst der Krankenkassen best<strong>im</strong>mt.Die <strong>zu</strong> gewährenden Leistungen (Betreuungsbeträge)können bis <strong>zu</strong> 2.400 €jährlich betragen.Die nach § 45 SGB XI anerkannten Pflegedienstekönnen für ihre LeistungenVergütungen direkt bei den Pflegekassenabrechnen. Mit diesem Angebot solleine Stärkung ehrenamtlicher Strukturenund des bürgerschaftlichen Engagements<strong>im</strong> Bereich niedrigschwelliger Betreuungsangebotebewirkt werden.8. Leistungen für <strong>zu</strong>r Gründungund Finanzierung ambulantbetreuter Wohngruppen fürpflegebedürftige MenschenUm die Gründung von ambulantenWohngruppen pflegebedürftiger Menschen<strong>zu</strong> erleichtern, besteht die MöglichkeitProjektmittel für eine Anschubfinanzierungaus Bundesmitteln <strong>zu</strong>beantragen. Im Einzelfall stehen <strong>zu</strong>sätzlich,Bewohner bezogen, Fördermittelüber die Pflegekassen <strong>zu</strong>r Verfügung.

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