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Informationen zu Pflegeangeboten im ... - Der Wetteraukreis

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86 Ambulante Dienste und SozialstationenAMBULANTE DIENSTE UND SOZIALSTATIONENAmbulante Pflegedienste bieten Pflege,Betreuung und Beratung in den eigenenWohnungen der Hilfesuchenden nachBedarf auch mehrmals täglich an.Im <strong>Wetteraukreis</strong> sind eine Vielzahldurch die Pflegekassen anerkannte Pflegedienstetätig. Die Tätigkeit dieser Diensteerfolgt auf Grundlage festgelegterVorgaben der Pflegekassen. Ihre Aufgabenumfassen Hilfe für die Person undHilfe an der Person, also Beratung undprofessionelle Dienstleistung. Die Arbeitder Pflegedienste wird in periodischenAbständen durch die Pflegekassen überprüft,damit eine gleich bleibend hochwertigePflege und Betreuung sicher gestelltist.Ambulante Dienste sollen da<strong>zu</strong> beitragen,dass bei Hilfebedürftigkeit die eigeneWohnung nicht frühzeitig aufgegebenwerden muss. Eine rechtzeitigeund ausreichende Betreuung <strong>im</strong> häuslichenBereich kann möglicherweise derEntstehung von Pflegebedürftigkeit entgegenwirken oder sie sogar verhindern.Selbständigkeit bewahren heißt: <strong>zu</strong> Hau -se in der vertrauten Umgebung lebenoder nach einem Krankenhausaufenthaltwieder nach Hause <strong>zu</strong>rückkehrenkönnen – die Sozialstationen und ambulantenPflegedienste helfen, dass diesesmöglich ist.Die ambulanten Dienste berücksichtigenbei ihrer Arbeit die individuelle Situationjedes Einzelnen und seines sozialenUmfeldes. Sie arbeiten mit denHausärzten, Kranken- und Pflegekassen,dem medizinischen Dienst, den Sozialhilfeträgern,Krankenhäusern sowie vielenweiteren Einrichtungen und Diensteneng <strong>zu</strong>sammen.Ambulante Dienste bieten verschiedeneUnterstüt<strong>zu</strong>ngsangebote und Dienstleistungenan und vermeiden, dass beiHilfebedürftigkeit die Wohnung aufgegebenwerden muss.Die nachfolgenden Leistungen könnendurch ambulante Pflegedienste <strong>im</strong> Rahmender täglichen Pflege und Betreuungerbracht werden.Grundpflegesind alle Leistungen die <strong>zu</strong>r opt<strong>im</strong>alenKörperhygiene – auch bettlägeriger Patientenund Patientinnen – notwendigsind: Waschen, Baden, Mund und Zahnpflege,Ankleiden und mehr.Behandlungspflegesind diejenigen Leistungen, die auf Anordnungeneines behandelnden Arztesdurchgeführt werden müssen:Verbandwechsel und Wundversorgung,Puls- und Blutdrucküberwachung, Verabreichungvon Injektionen, Pflege undWechsel von Dauerkathetern, Medikamentenüberwachung,Blut<strong>zu</strong>ckermessung,desinfizierende Pflege – z. B.künstlicher Darmausgang / künstlicheBlase, ganzheitliche Pflege bei liegen-

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