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Informationen zu Pflegeangeboten im ... - Der Wetteraukreis

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88 Ambulante Dienste und SozialstationenBei Vorliegen best<strong>im</strong>mter Vorrausset<strong>zu</strong>ngenwerden pflegenden Angehörigendie Beiträge <strong>zu</strong>r Sozialversicherunggezahlt. Näheres hier<strong>zu</strong> erfahren Siedurch Ihre <strong>zu</strong>ständige Pflegekasse.Will ein pflegender Angehöriger einmalUrlaub machen, besteht Anspruch aufeine Pflegevertretung (Verhinderungspflege)oder Kurzzeitpflegeleistungen.Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht fürlängstens vier Wochen <strong>im</strong> Kalenderjahrbis <strong>zu</strong> einer Höhe von € 1.550.Das Angebot der ambulanten Dienste istflächendeckend und somit wohnortnah.Vor dem Auftrag steht eine ausführlicheBeratung vor Ort und nach individuellerSituation wird ein Kostenvoranschlag erstellt,aus dem die eigentlichen Kostenhervorgehen.Wichtig ist, dass die gegenseitige Akzeptan<strong>zu</strong>nd das Vertrauen st<strong>im</strong>men.Die Kombinationsleistung.Versicherte Personen haben die Möglichkeit,Pflegegeld mit häuslicher Pflegehilfe<strong>zu</strong> kombinieren. Diese so genannteKombinationspflege setzt diegleichzeitige Inanspruchnahme eineranerkannten ambulanten Pflegeeinrichtung(häusliche Pflegehilfe) und diePflege durch eine ehrenamtliche Pflegeperson(Pflegegeld) voraus.Wird der Höchstbetrag für häusliche Pflegehilfenicht voll in Anspruch genommen,kann ein anteiliges Pflegegeld gezahltwerden.Zusätzliche BetreuungsleistungenZusätzliche Betreuungsleistungen ergänzendie Regelleistungen bei häuslicherPflege. Die Leistung wird auf Antraggewährt; daneben müssen die Vorausset<strong>zu</strong>ngenerfüllt sein (z. B. besteht dauerhaftein erheblicher Bedarf an allgemeinerBeaufsichtigung und Betreuungaufgrund einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung).Es handelt sich um einen Zuschuss, derzweckgebunden nur für best<strong>im</strong>mte (Betreuungs-)Angebote in Betracht kommt.Hier<strong>zu</strong> zählen u. a. nach § 45c SGB XIdes Gesetzes <strong>zu</strong>r Pflegeleistungsförderunggeförderte Alzhe<strong>im</strong>ergruppen, Familienentlastende Dienste oder Helferkreise.Bei einer Kurzzeit- oder einer teilstationärenPflege können die <strong>zu</strong>sätzlichenBetreuungsleistungen auf Einzelantragauch für den in der Regel verbleibendenEigenanteil eingesetzt werden.Durch die besonderen Anforderungenbesteht oftmals ein hoher Beratungsbedarf,weshalb anspruchsberechtigtenPersonen ein Beratungsgespräch <strong>zu</strong>gelassenerambulanter Pflegedienste odereiner anerkannten Beratungsstelle, inPflegestufe I und II einmal halbjährlichund in Pflegestufe III einmal vierteljährlich<strong>zu</strong>steht. Gegebenenfalls wird <strong>zu</strong>mEinsatz <strong>zu</strong>sätzlich bei ausschließlichemBe<strong>zu</strong>g von Pflegegeld ein Betrag erstattet:Pflegestufen I bis <strong>zu</strong> € 21,–Pflegestufen II + III bis <strong>zu</strong> € 31,–

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