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ProFirma 11 2010<br />

VORSTEUERVERGÜTUNG:<br />

WO BLEIBT DIE VEREINFACHUNG?<br />

Die Vorsteuervergütung in <strong>de</strong>r EU und im EWR wird<br />

mit <strong>de</strong>r Anfang 2010 eingeführten elektronischen<br />

Antragstellung einfacher, lautete die Botschaft eines<br />

Steuertipps in ProFirma 7-8/2010 (Seite 53). In <strong>de</strong>r<br />

Praxis sieht es offenbar an<strong>de</strong>rs aus, wie ein ProFirma-<br />

Leser mel<strong>de</strong>te: Vom Einscannen dreier italienischer<br />

Hotelrechnungen bis hin zur Antragstellung und <strong>de</strong>r<br />

elektronischen Übermittlung für die Erstattung von 80<br />

Euro Umsatzsteuer benötigte er zwei Stun<strong>de</strong>n. Seither<br />

hat er nichts mehr vom seinem Antrag gehört.<br />

Der Fall belegt, dass die Erstattungsbehör<strong>de</strong>n technische<br />

Probleme bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s elektronischen<br />

Antragsverfahrens haben. Deswegen will die<br />

EU-Kommission, dass die Frist vom 30. September<br />

2010 automatisch bis 31. März 2011 verlängert wird.<br />

Hat ein Unternehmer wegen technischer Probleme<br />

die Antragstellung bis 30. September 2010 also nicht<br />

geschafft, gibt es eine zweite Chance.<br />

5. Markenkonferenz B2B<br />

am30.November2010inWürzburg<br />

B2B-Marken live erleben<br />

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BFH-Urteil<br />

Mix bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuer verboten<br />

Ermittelt ein Unternehmer <strong>de</strong>n zu versteuern<strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r Privatnutzung<br />

<strong>de</strong>s Betriebs-Kfz nach <strong>de</strong>r Ein-Prozent-Regelung, darf er<br />

die Umsatzsteuer für die Privatnutzung nach Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfi<br />

nanzhofs nicht nach <strong>de</strong>n Aufzeichnungen seines Fahrtenbuchs<br />

ermitteln (BFH, Urteil v. 19. Mai 2010, Az. XI R 32/08). Wer die<br />

Ein-Prozent-Regelung wählt, soll nach Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfi nanzhofs<br />

die Umsatzsteuer dann aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n auf 80<br />

Prozent <strong>de</strong>r Privatnutzung ermitteln.<br />

Beispiel: Unternehmerin Müller muss für ihr Betriebsfahrzeug <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r<br />

Privatnutzung und die Umsatzsteuer für die Privatnutzung berechnen. Ihr stehen<br />

dazu folgen<strong>de</strong> Möglichkeiten offen:<br />

Metho<strong>de</strong> 1:<br />

Ein-Prozent-Regelung<br />

Gewinnermittlung:<br />

Ein Prozent <strong>de</strong>s inländischen Bruttolistenpreises<br />

<strong>de</strong>s Pkw mal zwölf Monate<br />

Umsatzsteuer:<br />

Ermittelter Wert <strong>de</strong>r Privatnutzung abzgl.<br />

20 Prozent mal 19 Prozent Umsatzsteuer<br />

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Metho<strong>de</strong> 2:<br />

Fahrtkosten nach Fahrtenbuch<br />

Gewinnermittlung:<br />

Gesamte Fahrzeugkosten mal prozentualer<br />

Anteil für Privatnutzung<br />

Ermittelter:<br />

Wert <strong>de</strong>r Privatnutzung abzüglich<br />

<strong>de</strong>r anteiligen Fahrzeugkosten ohne<br />

Vorsteuerabzug mal 19 Prozent Umsatzsteuer<br />

www.markenkonferenz.<strong>de</strong><br />

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