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Broschüre: Pflegesensible Arbeitszeitgestaltung - Familie - DGB

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6. Praxistipps für eine pflegesensible ArbeitsweltIm Rahmen vieler Gespräche mit unterschiedlichen betrieblichenAkteuren konnten wesentliche Erkenntnisse und Hinweise für einepfl egesensible Gestaltung von Arbeitszeiten zusammengetragenwerden, die als Anregung und Unterstützung für die eigene Praxisdienen.1. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als wichtigen Teilder Betriebskultur begreifenNur wenn das eigene Handeln von den Verantwortlichen auch wirklichernst genommen wird, gelingt es, eine glaubwürdige pfl egesensibleVereinbarkeitspolitik zu betreiben. Entsprechend klareZeichen sollten durch die Unternehmensleitung und den Betriebsratgesetzt werden: „Wir wollen das!“2. Pflege betrifft alle BeschäftigtenJeder Betrieb wird über kurz oder lang Menschen mit Pfl egeverantwortungbeschäftigen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit demThema auseinandersetzen, sind besser aufgestellt für die Zukunft,haben gegenüber anderen Betrieben einen Wettbewerbsvorteilund binden ihre Belegschaft. Maßnahmen zur Vereinbarkeit vonBeruf und Pfl ege sind daher keine „Sondermaßnahmen“, sondernberühren alle Beschäftigten.3. Beschäftigte wollen beides:pflegen und erwerbstätig seinEntgegen der häufi gen Annahme, dass die Parallelität von Pfl egeund Beruf per se eine Belastung darstellt, empfi nden Pfl egende dieBerufstätigkeit häufi g vielmehr als Entlastung zur Pfl egeverantwortung.Jede betriebliche Regelung sollte daher auf eine Parallelitätvon Pfl ege und Beruf abzielen und zu dieser beitragen. Gerade Pfl e-gende schätzen den Beruf als „Ausgleich“ zur Pfl ege und möchtenbei aller Anteilnahme auch explizit betriebliche Normalität erfahren.4. Vereinbarkeit ist gestaltbarDer Betrieb ist ein zentraler Akteur in der Vereinbarkeitsgestaltung.Wer sich aktiv mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pfl egeauseinandersetzt, kann diesen Prozess aktiv gestalten, statt nur dieFolgen einer mangelnden Vereinbarkeit zu verwalten. Die Erfahrungzeigt: Betriebe, die sich bereits aktiv mit der Vereinbarkeitvon <strong>Familie</strong> und Beruf auseinandergesetzt haben, können auf ihreErfahrungen aufbauen und diese auch für eine gelingende Vereinbarkeitvon Beruf und Pfl ege nutzen.5. Unternehmen und Maßnahmen müssensinnvoll zusammenpassenEine Vereinbarung zur pfl egesensiblen Gestaltung des Betriebeswird vor allem dann mit Leben gefüllt, wenn sie auch zum Unternehmenpasst. Es ist daher wichtig, sich Klarheit darüber zuverschaffen, wo im eigenen Unternehmen der größte Handlungsbedarfbesteht und welche Bedarfe die Beschäftigten haben. EineBetriebsanalyse oder eine Beschäftigtenbefragung kann hierzuverlässliche Informationen liefern.6. Die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzenManchmal ist die kleinere Lösung, die intensiv genutzt wird, derschnellere und erfolgreichere Weg. Es muss nicht immer gleich diePfl egeberatung im Betrieb sein, wenn eine umfangreiche Beratungbei einem Pfl egestützpunkt in der Nähe erhältlich ist, auf die manz. B. via Aushang oder Intranet hinweisen kann. Was machbar ist,unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb und hängt von den zurVerfügung stehenden zeitlichen, personellen, materiellen und fi nanziellenRessourcen ab. Wichtig ist, sich überhaupt auf den Weg zubegeben.7. Koalitionen schmieden und Unterstützer/innen suchenZusammen ist man erfolgreicher – dies gilt gerade bei derVereinbarkeit von Beruf und Pfl ege. Unterstützer/innen könnensein: Betriebs- oder Personalrat, Geschäftsführung, Werksleitung,Personal abteilung, Abteilungsleiter/innen, betriebliche Frauenbzw.Gleichstellungsbeauftragte und zuständige Gewerkschaftssekretär/innen.Aber auch Betriebs- bzw. Personalräte aus anderenUnternehmen, Bürgermeister/in, Frauenbeauftragte der Kommuneoder Akteure aus der regionalen Infrastruktur wie Pfl egestützpunkte,ambulante Pfl egedienste und Krankenkassen zählen dazu.8. Führungskräfte einbindenInwiefern die konkreten Maßnahmen tatsächlich durch die Beschäftigtengenutzt werden, hängt davon ab, wie offen und informiertdie Führungskräfte in den einzelnen Abteilungen sind. Sie für dasThema Pfl ege zu sensibilisieren, ist Aufgabe der Geschäftsführung.Aber auch die betriebliche Interessenvertretung kann hier vieldazu beitragen, etwa durch einen Mix aus (wiederholter) persönlicherAnsprache und strukturellen Vorgaben, wie z. B. verbindlicheWeiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte.32

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