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Broschüre: Pflegesensible Arbeitszeitgestaltung - Familie - DGB

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• Befreiung von der Rufbereitschaft, Nachtdiensten oderÜberstunden/Mehrarbeit• kurzfristige Freistellung/Urlaubsgewährung• erhöhte Planungssicherheit/keine kurzfristigen Dienstplanänderungen• bei Veränderungen oder einem unerwarteten Ende derPfl ege wird eine schnellere Rückkehr (aus der Freistellung,in höhere Teilzeit oder Vollzeit) angestrebtBeispiele aus dem Handlungsfeld Arbeitsort:• bevorzugte Bewilligung von Telearbeit (auch befristet)• „Mobiles Arbeiten“ ermöglichenBeispiele aus dem Handlungsfeld Sonstiges:• Das Unternehmen bietet den Betroffenen 10 Pfl ege-Krankentage pro Jahr, analog zu den gesetzlichen Kinder-Krankentagen• Wechsel auf eine gleichwertige Stelle ermöglichen, wenndie Anforderungen des derzeitigen Arbeitsplatzes nicht mitden Anforderungen der Pfl egeaufgabe in Einklang gebrachtwerden können• Übernahme der Versicherungskosten nach dem <strong>Familie</strong>npflegezeitgesetz durch das Unternehmen• Nutzung des Dienstwagens in Notfällen• Die Möglichkeit, notwendige administrative Pfl egearbeiten(z. B. Gespräch mit dem Pfl egedienst) während der Arbeitszeitzu erledigen, wenn nötig, steht dazu ein separaterRaum zur Verfügung• Die Mitnahme von Speisen aus der Kantine zum reduziertenPreis• Unterstützung und Beratung bei der Suche nach geeignetenPfl egediensten durch den Sozialdienst3 VerfahrenDie pfl egende Person beantragt bei der Personalabteilungformlos schriftlich Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufund Pfl ege. Sie informiert gleichzeitig ihre direkte(n) Vorgesetztenüber den Antrag.Über den Antrag entscheidet kurzfristig ein Gremiumzusammen gesetzt aus Vertreter/innen• der Personalabteilung• der Abteilungsleitung• des Betriebsrat• der Gleichstellungsbeauftragten.Dem Antragsteller/der Antragstellerin wird ermöglicht,seine/ihre Situation zu erläutern und die Vorstellungen zunot wendigen Maßnahmen darzulegen. Da jede Pfl egesituationanders ist, werden im Rahmen dieser Betriebsvereinbarungbewusst lediglich mögliche Handlungsfelder benannt.Die konkreten Maßnahmen werden jeweils individuell andie aktuelle Pfl egesituation und die Bedarfe der Pfl egendenangepasst.Bei akutem / kurzfristigem Handlungsbedarf können vorläufi geRegelungen durch die zuständige Abteilungsleitung möglichstunter Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten undBetriebsrat getroffen werden.Der Antragsteller/die Antragstellerin hat jede Veränderungder Pfl ege- oder Betreuungssituation der Personalabteilungmitzuteilen. Die jeweiligen Regelungen sind unter Beteiligungdes oben genannten Gremiums zu prüfen und gegebenenfallsanzupassen. Gleiches gilt bei Veränderung der Arbeitssituationfür die zuständige Abteilungsleitung.4 EvaluationDas in Ziffer 3 genannte Gremium (ohne Abteilungsleitungen)wertet einmal jährlich die gestellten Anträge und die darausresultierenden Maßnahmen aus. Im Vorfeld werden dieAbteilungs leitungen zu ihren Erfahrungen mit der Betriebsvereinbarungbefragt. Die Erkenntnisse werden in einemBericht anonymisiert für die Unternehmensleitung und denBetriebsrat schriftlich zusammengefasst.Die gewonnenen Erfahrungen fl ießen in die Weiterentwicklungdes Betriebes / der Verwaltung im Sinne der Präambel ein.Erkenntnisse zu möglichen Handlungsmaßnahmen werdenjährlich in die Anlage zu dieser Vereinbarung eingearbeitet.5 InkrafttretenDie Betriebsvereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnungin Kraft.Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresendegekündigt werden.Beide Parteien verpfl ichten sich im Falle einer Kündigung sofortin Gespräche über eine Neufassung der Betriebsvereinbarungzu treten. Bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarungwirkt die alte nach. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeitzwischen Dienststelle und Betriebsrat möglich.Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, wirddie Gültigkeit der Betriebsvereinbarung im Übrigen nichtberührt. Die Vertragschließenden verpfl ichten sich ferner, eineungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine wirksameVereinbarung zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgtenZweck entspricht.Musterhausen, den xx.yy.2012Karla Klug(Vorstandsvorsitzende)Sigfried Schlau(Betriebsratsvorsitzender)35

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