Bosnien-Herzegowina - MGFA
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I. Historische Entwicklungen<br />
(seitens der Serben) oder kroatischerseits die Kroatisierung erwartet<br />
wurde.<br />
Die vom König und von serbischen Politikern durchgesetzte<br />
zentralistische Verfassung vom 28. Juni 1921 wurde bewusst am<br />
St. Veitstag (Vidovdan) verabschiedet. Der Veitstag gilt in der<br />
serbischen Mythologie als Tag, an dem das mi�elalterliche serbische<br />
Königreich 1389 im Kampf gegen die Osmanen unterging.<br />
Diese eindeutig serbische Symbolik stieß insbesondere bei den<br />
Kroaten auf he�igen Widerstand. Auf Betreiben der Partei der<br />
bosnischen Muslime, der Jugoslawischen Muslimischen Organisation<br />
(JMO) unter Mehmed Spaho, wurde der Artikel 135 (so<br />
genannter türkischer Paragraph) in die zentralistische Verfassung<br />
aufgenommen. Er schrieb die territoriale Integrität <strong>Bosnien</strong>-<br />
<strong>Herzegowina</strong>s in seinen »historischen Grenzen« fest. Doch war<br />
die Autonomie <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>s in der Zeit zwischen den<br />
Weltkriegen in Wirklichkeit äußerst begrenzt.<br />
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Königreich Jugoslawien<br />
Nachdem im Parlament der Führer der kroatischen Bauernpartei<br />
und charismatische Volkstribun, Stjepan Radić, und vier andere<br />
kroatische Abgeordnete einem A�entat durch einen serbischen<br />
Nationalisten zum Opfer gefallen waren, kam es zur Ausrufung<br />
der so genannten Königsdiktatur am 6. Januar 1929 und<br />
der Umbenennung des Staates in »Königreich Jugoslawien«.<br />
Nun wurde die bereits seit der Staatsgründung von oben propagierte<br />
Vorstellung, dass Serben, Kroaten und Slowenen Teile<br />
einer »dreinamigen Nation« oder ein »jugoslawisches Volk«<br />
seien, noch verstärkt. Die regierenden Kreise in Belgrad versuchten<br />
»von oben« einen jugoslawischen Nationalstaat zu schaffen.<br />
Unter der Parole »Ein König, ein Volk, ein Staat!« ging König<br />
Aleksandar I. an die Reorganisation Jugoslawiens, was sich<br />
auch auf <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong> auswirkte. Die Neuau�eilung<br />
des Landes 1929 in so genannte Banscha�en berücksichtigte die<br />
historischen Grenzen absichtlich nicht. Das Gebiet <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>s,<br />
das vorher auf sechs Bezirke innerhalb historischer<br />
Grenzen aufgeteilt gewesen war (Sarajevo, Travnik, Bihać, Banja<br />
Luka, Tuzla und Mostar) wurde nun in Verwaltungsgebiete ge-