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Bosnien-Herzegowina - MGFA

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I. Historische Entwicklungen<br />

(seitens der Serben) oder kroatischerseits die Kroatisierung erwartet<br />

wurde.<br />

Die vom König und von serbischen Politikern durchgesetzte<br />

zentralistische Verfassung vom 28. Juni 1921 wurde bewusst am<br />

St. Veitstag (Vidovdan) verabschiedet. Der Veitstag gilt in der<br />

serbischen Mythologie als Tag, an dem das mi�elalterliche serbische<br />

Königreich 1389 im Kampf gegen die Osmanen unterging.<br />

Diese eindeutig serbische Symbolik stieß insbesondere bei den<br />

Kroaten auf he�igen Widerstand. Auf Betreiben der Partei der<br />

bosnischen Muslime, der Jugoslawischen Muslimischen Organisation<br />

(JMO) unter Mehmed Spaho, wurde der Artikel 135 (so<br />

genannter türkischer Paragraph) in die zentralistische Verfassung<br />

aufgenommen. Er schrieb die territoriale Integrität <strong>Bosnien</strong>-<br />

<strong>Herzegowina</strong>s in seinen »historischen Grenzen« fest. Doch war<br />

die Autonomie <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>s in der Zeit zwischen den<br />

Weltkriegen in Wirklichkeit äußerst begrenzt.<br />

60<br />

Königreich Jugoslawien<br />

Nachdem im Parlament der Führer der kroatischen Bauernpartei<br />

und charismatische Volkstribun, Stjepan Radić, und vier andere<br />

kroatische Abgeordnete einem A�entat durch einen serbischen<br />

Nationalisten zum Opfer gefallen waren, kam es zur Ausrufung<br />

der so genannten Königsdiktatur am 6. Januar 1929 und<br />

der Umbenennung des Staates in »Königreich Jugoslawien«.<br />

Nun wurde die bereits seit der Staatsgründung von oben propagierte<br />

Vorstellung, dass Serben, Kroaten und Slowenen Teile<br />

einer »dreinamigen Nation« oder ein »jugoslawisches Volk«<br />

seien, noch verstärkt. Die regierenden Kreise in Belgrad versuchten<br />

»von oben« einen jugoslawischen Nationalstaat zu schaffen.<br />

Unter der Parole »Ein König, ein Volk, ein Staat!« ging König<br />

Aleksandar I. an die Reorganisation Jugoslawiens, was sich<br />

auch auf <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong> auswirkte. Die Neuau�eilung<br />

des Landes 1929 in so genannte Banscha�en berücksichtigte die<br />

historischen Grenzen absichtlich nicht. Das Gebiet <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>s,<br />

das vorher auf sechs Bezirke innerhalb historischer<br />

Grenzen aufgeteilt gewesen war (Sarajevo, Travnik, Bihać, Banja<br />

Luka, Tuzla und Mostar) wurde nun in Verwaltungsgebiete ge-

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