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Bosnien-Herzegowina - MGFA

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I. Historische Entwicklungen<br />

Der Vertrag von Dayton<br />

Der Vertrag von Dayton mit der komplizierten Bezeichnung »The<br />

General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina«<br />

vom 14. Dezember 1995 bildet die Grundlage für den heutigen Staat<br />

<strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>. Im Wesentlichen beinhaltet er die gegenseitige<br />

Anerkennung der Staaten <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>, Kroatien und Jugoslawien<br />

untereinander und die Respektierung der in den elf Anhängen<br />

(engl. annexes) zum Vertrag geregelten Einzelbestimmungen, wie die<br />

Etablierung der Teilstaaten (engl. entities) Republika Srpska (RS) und<br />

Federacija Bosne i Hercegovine (Föderation). Letztere wurde wiederum<br />

in Kantone aufgeteilt, in der jeweils Kroaten oder Bosniaken die<br />

Bevölkerungsmehrheit bildeten. Die Konfliktparteien waren durch<br />

eine Teilstaatgrenze oder Friedensplanlinie (Inter-Entity Boundary<br />

Line, IEBL) getrennt.<br />

Am 14. Dezember 1995 wurde in Paris das Abkommen von Dayton formell in<br />

Kraft gesetzt. Slobodan Milošević (Bundesrepublik Jugoslawien), Franjo Tudjman<br />

(Kroatien) und Alija Izetbegović (<strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>) unterzeichneten<br />

im Beisein von Felipe González (Spanien), Bill Clinton (USA), Jacques Chirac<br />

(Frankreich), Helmut Kohl (Deutschland), John Major (Großbritannien) und<br />

Viktor Černomyrdin (Russland) den Friedensvertrag.<br />

Annex 1 A regelt die militärischen Aspekte des Friedens von Dayton.<br />

Diese beinhalten den Waffenstillstand, die Demobilisierung bzw. den<br />

Rückzug der Kriegsparteien, die Ablösung der United Nations Protection<br />

Force (UNPROFOR) durch den Einsatz der Implementation Force<br />

(IFOR) und den Austausch von Kriegsgefangenen. Annex 3 befasst<br />

sich mit der Demokratisierung, der Durchführung und Überwachung<br />

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ullstein bild - dpa

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