Bosnien-Herzegowina - MGFA
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I. Historische Entwicklungen<br />
Der Vertrag von Dayton<br />
Der Vertrag von Dayton mit der komplizierten Bezeichnung »The<br />
General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina«<br />
vom 14. Dezember 1995 bildet die Grundlage für den heutigen Staat<br />
<strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>. Im Wesentlichen beinhaltet er die gegenseitige<br />
Anerkennung der Staaten <strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>, Kroatien und Jugoslawien<br />
untereinander und die Respektierung der in den elf Anhängen<br />
(engl. annexes) zum Vertrag geregelten Einzelbestimmungen, wie die<br />
Etablierung der Teilstaaten (engl. entities) Republika Srpska (RS) und<br />
Federacija Bosne i Hercegovine (Föderation). Letztere wurde wiederum<br />
in Kantone aufgeteilt, in der jeweils Kroaten oder Bosniaken die<br />
Bevölkerungsmehrheit bildeten. Die Konfliktparteien waren durch<br />
eine Teilstaatgrenze oder Friedensplanlinie (Inter-Entity Boundary<br />
Line, IEBL) getrennt.<br />
Am 14. Dezember 1995 wurde in Paris das Abkommen von Dayton formell in<br />
Kraft gesetzt. Slobodan Milošević (Bundesrepublik Jugoslawien), Franjo Tudjman<br />
(Kroatien) und Alija Izetbegović (<strong>Bosnien</strong>-<strong>Herzegowina</strong>) unterzeichneten<br />
im Beisein von Felipe González (Spanien), Bill Clinton (USA), Jacques Chirac<br />
(Frankreich), Helmut Kohl (Deutschland), John Major (Großbritannien) und<br />
Viktor Černomyrdin (Russland) den Friedensvertrag.<br />
Annex 1 A regelt die militärischen Aspekte des Friedens von Dayton.<br />
Diese beinhalten den Waffenstillstand, die Demobilisierung bzw. den<br />
Rückzug der Kriegsparteien, die Ablösung der United Nations Protection<br />
Force (UNPROFOR) durch den Einsatz der Implementation Force<br />
(IFOR) und den Austausch von Kriegsgefangenen. Annex 3 befasst<br />
sich mit der Demokratisierung, der Durchführung und Überwachung<br />
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ullstein bild - dpa