Ungenutzt und ungeliebt - Verein für Natur
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Faustschlag gegen die <strong>Natur</strong> –<br />
Das geplante Landschaftsgesetz<br />
Zur Zeit wird die Novellierung des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalens vorbereitet. Würde das<br />
Gesetzespaket so verabschiedet, wie es derzeit innerhalb der CDU-FDP-Koalition diskutiert wird, wäre<br />
das ein Faustschlag gegen die <strong>Natur</strong> unseres Landes <strong>und</strong> ein eindeutiger <strong>und</strong> einschneidender Rückschritt<br />
in den Bemühungen um den Erhalt unserer <strong>Natur</strong>schätze. Auch das ehrenamtliche Engagement<br />
des VNV würde behindert <strong>und</strong> beschädigt werden.<br />
Dazu einige Beispiele:<br />
• Die <strong>Natur</strong>schutzverbände werden bei vielen Eingriffen generell nicht mehr beteiligt, z. B. bei Forst- <strong>und</strong> Wasserbaumaßnahmen,<br />
Abgrabungen (Steinbrüche!), Eingriffen in besonders geschützten Biotopen außerhalb von Schutzgebieten.<br />
• Magerweiden <strong>und</strong> Felsen, Höhlen <strong>und</strong> Stollen fallen aus der Liste der gesetzlich geschützten Biotope.<br />
• Eingriffe in die <strong>Natur</strong> sollen nur noch 1:1 ausgeglichen werden, d. h. Ausgleichsmaßnahmen finden nur noch auf einer<br />
Fläche statt, die nicht größer ist als der Eingriff selbst. Würde z. B. ein Magerrasen von 1 ha Größe durch eine<br />
Baumaßnahme zerstört, müsste die Ausgleichsfläche eigentlich viel größer sein, um die erheblichen <strong>Natur</strong>zerstörungen<br />
zu kompensieren. Auch die <strong>Natur</strong>schutzbehörden der Kreise finden diese geplante Regelung fachlich nicht nachvollziehbar.<br />
• Sanierungsmaßnahmen zur Wiedernutzung von Industriebrachen sollen von der Eingriffsregelung freigestellt werden,<br />
d. h. der Eingriff muss nicht ausgeglichen werden. Würde z. B. eine stillgelegte Bahntrasse in einen Radweg umgewandelt<br />
<strong>und</strong> dabei Vorkommen <strong>und</strong> Lebensraum von Rote-Liste-Arten zerstört, fänden keine Ausgleichsmaßnahmen<br />
statt.<br />
• Kompensationsmaßnahmen <strong>für</strong> Eingriffe sollen vorrangig dort stattfinden, wo keine zusätzliche Fläche <strong>für</strong> den <strong>Natur</strong>schutz<br />
„verbraucht“ wird, am besten in bestehenden, sowieso schon ausgewiesenen Schutzgebieten.<br />
• Statt durch Ausgleich- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen Eingriffe zu kompensieren, soll zukünftig auch ein Ersatzgeld gezahlt<br />
werden können. Dieses muss nicht <strong>für</strong> spezielle <strong>Natur</strong>schutzmaßnahmen genutzt werden, es können damit auch Personalkosten<br />
bei Behörden <strong>und</strong> Biostationen bestritten werden.<br />
• Die Verbandsklage der <strong>Natur</strong>schutzverbände wird faktisch abgeschafft. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die<br />
<strong>Natur</strong>schutzverbände diese Einflussmöglichkeit selten <strong>und</strong> mit Augenmaß genutzt haben <strong>und</strong> die Verbandsklage keinesfalls<br />
die wirtschaftliche Entwicklung des Landes lahm gelegt hat.<br />
• Die Pflicht, 10 % Landesfläche vorrangig <strong>für</strong> den <strong>Natur</strong>schutz zur Verfügung zu stellen, soll in einer Soll-Bestimmung<br />
umgewandelt werden.<br />
Unser Dachverband, die Landesgemeinschaft <strong>Natur</strong>schutz <strong>und</strong> Umwelt (LNU), hat ein „Eckpunkte-Papier“ erarbeitet, in<br />
dem wesentliche Forderungen des ehrenamtlichen <strong>Natur</strong>schutzes begründet werden. Damit davon möglichst viel in die Gesetzesnovelle<br />
einfließt <strong>und</strong> Schaden <strong>für</strong> den <strong>Natur</strong>schutz noch vermindert werden kann, bedarf es einer großen argumentativen<br />
Anstrengung auf allen Ebenen der Politik.<br />
Im Folgenden:<br />
Das Eckpunkte-Papier der LNU<br />
Landesgemeinschaft <strong>Natur</strong>schutz <strong>und</strong> Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.<br />
Landesgeschäftsstelle: Heinrich-Lübke-Str. 16 59759 Arnsberg-Hüsten Telefon 02932 / 4201 Telefax 02932 / 54491 e-Mail: LNU.NRW@t-online.de<br />
Eckpunkte zur Novellierung des Landschaftsgesetzes, Beschluß der LNU-Mitgliederversammlung<br />
v. 16.9.2006 in Lüdenscheid<br />
1. Die LNU wendet sich gegen die Abschaffung der Beiräte bei den Höheren Landschaftsbe-hörden der Bezirksregierungen.<br />
An einer Fülle von Beispielen lässt sich von den ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden schlüssig nachweisen,<br />
welch fach- <strong>und</strong> sachkompetenten, aber auch klugen Empfehlungen Höhere Beiräte ihren Behörden<br />
gegeben haben, die aufgr<strong>und</strong> ihrer ausführlichen <strong>und</strong> sorgfältigen Diskussionen in den Gremien vor allem auch<br />
IRRGEISTER 1/2006 41