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Arbeitslosengeld II

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Das Jobcenter<br />

2.1 Hilfestellung „aus einer Hand“<br />

Verantwortlich für die Erbringung der Grundsicherungsleistungen<br />

sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und<br />

die kommunalen Träger (kreisfreie Städte, Kreise) .<br />

Trotz der verschiedenen Zuständigkeiten werden die<br />

Grundsicherungsleistungen aus einer Hand erbracht.<br />

Dafür wurden gemeinsame Einrichtungen gebildet – die<br />

Jobcenter. Sie müssen also nur eine Stelle aufsuchen.<br />

2.2 Von der Antragstellung zum Bescheid – Die<br />

einzelnen Stationen im Jobcenter<br />

Empfang<br />

In vielen Jobcentern gibt es einen Empfang, auch kundenservice<br />

genannt. Hier tragen Sie zuerst Ihr Anliegen<br />

vor. Vieles können Sie bereits hier klären – unter<br />

anderem, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten<br />

oder Anlagen / Vordrucke benötigen.<br />

Teilweise werden Sie auch bei der Eingangszone<br />

angemeldet.<br />

Eingangszone<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone<br />

klären umfangreichere Sachverhalte oder vereinbaren<br />

für Sie Termine mit der Leistungssachbearbeitung, der<br />

Arbeitsvermittlung oder dem Fallmanagement.<br />

Hier erhalten Sie in der Regel auch die Antragsformulare<br />

zur Beantragung der Grundsicherungsleistungen.<br />

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