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Arbeitslosengeld II

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12.4 Keine Folgen bei wichtigem Grund<br />

Sanktionen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen<br />

Grund für Ihr Verhalten nachweisen können.<br />

Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn bei Abwägung<br />

Ihrer individuellen Interessen mit den Interessen<br />

der Allgemeinheit Ihre Interessen überwiegen.<br />

Sie müssen außerdem einen zumutbaren Versuch unternommen<br />

haben, den Grund zu beseitigen, zu vermeiden<br />

oder nachweisen, dass ein solcher Versuch<br />

erfolglos geblieben wäre. Ferner sind Sie nur verpflichtet<br />

eine zumutbare Arbeit anzunehmen bzw. auszuüben.<br />

Eine Arbeit ist nicht zumutbar, wenn z. B.:<br />

• das Ausüben einer Arbeit die Erziehung eines unter<br />

dreijährigen kindes gefährden würde,<br />

• die Pflege von Angehörigen nicht mit dem Ausüben<br />

einer Arbeit vereinbar ist und die Pflege nicht auf<br />

andere Weise sichergestellt werden kann oder<br />

• Sie zu bestimmten Arbeiten körperlich, geistig oder<br />

seelisch nicht in der Lage sind.<br />

12.5 strengere Folgen für Leistungsberechtigte<br />

unter 25 Jahren<br />

Wenn Sie zwischen 15 bis unter 25 Jahre alt sind, werden<br />

bei einer ersten Pflichtverletzung (Ausnahme Meldeversäumnisse)<br />

für die Dauer von drei Monaten nur<br />

noch die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt;<br />

diese werden in der Regel direkt an Ihren Vermieter<br />

ausgezahlt.<br />

Bei einer wiederholten Pflichtverletzung werden auch<br />

die Kosten für Unterkunft und Heizung für die Dauer<br />

von drei Monaten nicht mehr übernommen und der<br />

Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegever-<br />

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