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Arbeitslosengeld II

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Abschließende Hinweise<br />

und Tipps im Alltag<br />

15<br />

Nachweis gegenüber anderen Behörden<br />

und Einrichtungen<br />

Dass Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

beziehen, können Sie mit dem Bewilligungsbescheid<br />

Ihres Jobcenters und dem Nachweis über die<br />

zuletzt an Sie überwiesene Leistung (z. B. anhand des<br />

kontoauszugs) belegen.<br />

Sie erhalten jährlich, bzw. nach dem Ende des Leistungsbezuges,<br />

von Ihrem Jobcenter einen Leistungsnachweis.<br />

Darin sind die Zeiten eingetragen, in denen<br />

Sie Leistungen bezogen haben.<br />

Bitte bewahren Sie diese Dokumente gut auf!<br />

HINWEIS<br />

Einen Nachweis über den Bezug von Leistungen<br />

können Sie z. B. nutzen, um eine Befreiung vom<br />

Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD,<br />

ZDF und Deutschlandradio zu beantragen. Zusammen<br />

mit Ihrem Bewilligungsbescheid wird automatisch<br />

eine Bescheinigung zur Vorlage beim<br />

Beitragsservice versandt.<br />

Stellen Sie den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag<br />

so schnell wie möglich. Bei einer verspäteten<br />

Antragstellung entstehen Ihnen Nachteile,<br />

da die Befreiung dann erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erfolgen kann.<br />

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