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Arbeitslosengeld II

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Die Antragsbearbeitung –<br />

Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />

8.9.1 Kostenfreie Überweisung auf ein Konto<br />

Die Leistungen zur Grundsicherung erhalten Sie kostenfrei,<br />

wenn Sie die Geldleistungen auf ein europäisches<br />

konto überweisen lassen. Sie müssen dazu nicht<br />

selbst kontoinhaberin / kontoinhaber sein. Geben Sie jedoch<br />

ein konto an, über das Sie für Ihren individuellen<br />

Anspruch nicht verfügen können, gilt der Anspruch<br />

trotzdem als erfüllt. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie<br />

zumindest Mitinhaberin / Mitinhaber des kontos sind.<br />

8.9.2 Zahlung, wenn Sie kein Konto haben<br />

Haben Sie kein konto, wird Ihnen eine „Zahlungsanweisung<br />

zur Verrechnung“ (Scheck) zugeleitet.<br />

Diesen Scheck können Sie sich (oder eine von Ihnen<br />

beauftragte Person) bei jeder Auszahlungsstelle der<br />

Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar<br />

auszahlen lassen. Dadurch entstehen Ihnen jedoch<br />

pauschal Kosten von 2,85 Euro, die Ihnen direkt von<br />

der zustehenden Leistung abgezogen werden.<br />

Die Kosten werden nicht abgezogen, wenn Sie<br />

nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung eines<br />

Kontos ohne eigenes Verschulden bei einem<br />

Geldinstitut nicht möglich ist.<br />

Von der Auszahlungsstelle werden bei einer Barauszahlung<br />

zusätzlich Auszahlungsgebühren einbehalten.<br />

Zahlungsbetrag<br />

Gebühr<br />

bis 50 € 3,50 €<br />

über 50 € bis 250 € 4,00 €<br />

über 250 € bis 500 € 5,00 €<br />

über 500 € bis 1.000 € 6,00 €<br />

über 1.000 Euro bis 1.500 Euro 7,50 €<br />

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