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Arbeitslosengeld II

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Die Entscheidung über Ihren Anspruch auf<br />

Grundsicherungsleistungen<br />

ZusAmmenFAssunG<br />

Nach erfolgter Antragstellung sprechen Sie bei Ihrer<br />

Integrationsfachkraft vor, die mit Ihnen ein Erstgespräch<br />

führt.<br />

Nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen<br />

und positiver Bewilligung werden nun weitere Gespräche<br />

folgen.<br />

Das Ziel ist, Sie dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt zu<br />

integrieren bzw. Ihre bereits bestehende Tätigkeit so<br />

auszubauen, dass die Hilfebedürftigkeit gemindert<br />

oder beendet wird!<br />

7.2 Der Rechtsbehelf<br />

Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres Jobcenters nicht<br />

einverstanden, können Sie oder jede andere vom Bescheid<br />

betroffene Person innerhalb eines Monats nach<br />

der Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.<br />

Der Widerspruch muss bei dem Jobcenter, das den<br />

Bescheid erlassen hat, schriftlich eingelegt oder dort<br />

persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Entscheidung<br />

wird dann nochmals überprüft.<br />

kann Ihrem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben<br />

werden, erhalten Sie einen schriftlichen<br />

Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie<br />

– wenn Sie nicht einverstanden sind – klage beim<br />

Sozialgericht erheben.<br />

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