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Arbeitslosengeld II

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10.3 Antragstellung<br />

Für alle Leistungen des Bildungspaketes (außer für<br />

den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes kind ein<br />

gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die<br />

Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren kindern<br />

in vollem Umfang zu Gute kommen.<br />

Die Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspaketes<br />

obliegt den kommunalen Trägern. Für <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>-<br />

Bezieher wird es in der Regel im Jobcenter umgesetzt.<br />

LINk<br />

Im Internet können Sie unter: » www.bildungspaket.bmas.de<br />

weitere Informationen finden.<br />

Soziale Sicherung<br />

11.1 Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Aufgrund des Bezuges von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> (nicht bei<br />

Darlehen oder des Bezuges von Sozialgeld) sind Sie<br />

grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen<br />

Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld werden<br />

nicht durch das Jobcenter in der gesetzlichen kranken-<br />

und Pflegeversicherung versichert. Hinsicht lich<br />

Ihres Versicherungsschutzes setzen Sie sich bitte<br />

selbständig mit Ihrer krankenkasse in Verbindung.<br />

In bestimmten Fällen kann Ihnen durch das Jobcenter<br />

ein Zuschuss zu Ihren Beiträgen zur kranken- und<br />

Pflegeversicherung gezahlt werden (siehe » Kapitel 11.4).<br />

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