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Arbeitslosengeld II

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Die Antragsbearbeitung –<br />

Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />

8.8 Abweichende Leistungen in Notfällen<br />

8.8.1 Darlehen bei besonderem Bedarf<br />

In besonderen Lebenslagen kann Ihnen ein Bedarf<br />

entstehen, der Ihren Lebensunterhalt gefährdet, den<br />

Sie aber nicht verhindern können. In einer solchen<br />

Notsituation kann eine Sachleistung oder Geldleistung<br />

als Darlehen erbracht werden.<br />

Ein solcher unabweisbarer Bedarf kann z. B. durch<br />

Verlust, Beschädigung oder Diebstahl einer Sache<br />

entstehen.<br />

Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Das geschieht<br />

in der Regel, indem monatlich 10 % des für Sie maßgeblichen<br />

Regelbedarfs weniger ausgezahlt werden<br />

(Aufrechnung).<br />

8.8.2 Sachleistungen als Regelbedarf<br />

Der Regelbedarf kann zum Teil oder auch ganz als<br />

Sachleistung (in Form von Gutscheinen) erbracht werden.<br />

Dies kann z. B. dann geschehen, wenn Sie die<br />

Geldleistung wiederholt zu schnell verbrauchen, weil<br />

Ihre Lebensführung in Bezug auf die Höhe der Leistung<br />

nicht angemessen ist und Sie zur Überbrückung<br />

ein zusätzliches Darlehen beantragen.<br />

Ein solches „unwirtschaftliches Verhalten“ liegt z. B.<br />

dann vor, wenn Sie die monatlichen Leistungen bereits<br />

kurz nach der Auszahlung verbraucht haben.<br />

8.8.3 Einmalige Leistungen<br />

Der monatliche Regelbedarf ist für Ihren laufenden Lebensunterhalt<br />

vorgesehen.<br />

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