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Arbeitslosengeld II

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Die Antragsbearbeitung –<br />

Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />

Die Regelbedarfe werden jeweils zum 1. Januar eines<br />

Jahres anhand von Preis- und Lohnindikatoren überprüft.<br />

Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe<br />

der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt die Anpassung<br />

der betroffenen Bescheide automatisch.<br />

8.6 Mehrbedarfe<br />

Für Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt<br />

werden, kann für Sie zusätzlich ein sogenannter<br />

Mehrbedarf berücksichtigt werden.<br />

Diese Aufschläge (eventuell auch feste pauschale Beträge)<br />

zum Regelbedarf erhalten Sie, wenn Sie zu folgenden<br />

Personengruppen gehören:<br />

• werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,<br />

• Alleinerziehende / r von Minderjährigen,<br />

• Menschen mit Behinderungen, die bestimmte<br />

Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB X<strong>II</strong><br />

erhalten oder<br />

• Leistungsberechtigte, die aus medizinischen<br />

Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen<br />

(wenn diese nachweislich erforderlich ist).<br />

Nicht erwerbsfähige Personen mit Behinderungen, die<br />

einen Ausweis mit Merkzeichen „G“ besitzen, können<br />

einen Mehrbedarf erhalten, wenn ihnen bisher kein anderer<br />

Mehrbedarf wegen Behinderung zusteht; dies gilt<br />

nicht für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.<br />

Die Summe der oben genannten Mehrbedarfe darf nicht<br />

höher sein als der jeweils maßgebende Regelbedarf.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere<br />

Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände<br />

über einen länger andauernden Zeitraum entstehen<br />

und nicht vermeidbar sind, berücksichtigt werden.<br />

Das Jobcenter gewährt Leistungsberechtigen, die<br />

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