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Arbeitslosengeld II

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12<br />

In beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft<br />

bei der krankenkasse wegen der Erhebung<br />

eines Zusatzbeitrages zu kündigen.<br />

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter<br />

oder an Ihre zuständige krankenkasse.<br />

Sanktionen<br />

12.1 Minderung und Wegfall des <strong>Arbeitslosengeld</strong>es<br />

<strong>II</strong> / Sozialgeldes<br />

Das Gesetz sieht bei pflichtwidrigem Verhalten unterschiedliche<br />

Folgen (Sanktionen) vor. Die Leistung<br />

kann danach gemindert werden oder ganz entfallen.<br />

AcHTUNG<br />

Als Folge eines pflichtwidrigen Verhaltens trotz Belehrung<br />

über die Rechtsfolgen oder deren kenntnis<br />

mindert sich Ihr <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> in einem ersten<br />

Schritt um 30 % des Ihnen zustehenden Regelbedarfs<br />

für die Dauer von drei Monaten.<br />

Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet,<br />

gelten für Sie andere Rechtsfolgen. (Siehe<br />

» Kapitel 12.5.)<br />

Beachten Sie die nachfolgenden Hinweise in Ihrem<br />

eigenen Interesse ganz besonders, um Nachteile<br />

von vornherein auszuschließen.<br />

Eine Pflichtverletzung liegt unter anderem vor, wenn<br />

Sie – trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen<br />

oder deren kenntnis:<br />

• sich weigern, Ihre in einer Eingliederungsvereinba-<br />

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