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Arbeitslosengeld II

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Hier werden Ihre Antragsunterlagen abschließend bearbeitet<br />

und die Höhe Ihres Leistungsanspruchs berechnet.<br />

BITTE BEAcHTEN SIE<br />

Bringen Sie zu jeder Vorsprache Ihren gültigen<br />

Personalausweis, Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung<br />

oder Ihren Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel<br />

mit.<br />

Ihre Grundpflichten und die Folgen von<br />

Pflichtverletzungen<br />

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht der<br />

Grundsatz des Förderns gleichberechtigt neben dem<br />

Grundsatz des Forderns.<br />

Der Grundsatz des Forderns bedeutet für alle Mitglieder<br />

der Bedarfsgemeinschaft, dass jede Möglichkeit<br />

zu nutzen ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden,<br />

zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.<br />

3.1 Pflichten zur Beendigung oder Verringerung<br />

des Leistungsbezuges<br />

In erster Linie sind Sie und die Angehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />

(siehe auch » Kapitel 8.3) selbst<br />

gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung Ihrer<br />

Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.<br />

Sie müssen sich selbständig bemühen, Ihre Erwerbslosigkeit<br />

zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen<br />

mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.<br />

Hieraus ergibt sich für Sie beispielsweise die Verpflich-<br />

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