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Arbeitslosengeld II

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Die Antragstellung – Antragsausgabe<br />

LINk<br />

Hilfe beim Ausfüllen des Antrages finden Sie auf<br />

der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit<br />

» www.arbeitsagentur.de unter der Navigation:<br />

» Startseite > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit<br />

> Grundsicherung > Antrag.<br />

Dort finden Sie unter » Zusatzinformationen<br />

einen Link » Ausfüllhinweise.<br />

Bei Fragen hilft Ihnen auch gerne Ihr Jobcenter<br />

weiter.<br />

4.1 Wann werden welche Leistungen beantragt?<br />

Für alle Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> ist ein Antrag erforderlich.<br />

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen<br />

(z. B. Sonderbedarfe, die meisten Bedarfe für Bildung<br />

und Teilhabe) gesondert beantragt werden müssen.<br />

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen.<br />

Denn grundsätzlich gilt, dass für Tage vor der Antragstellung<br />

keine Leistungen erbracht werden.<br />

Eine Ausnahme gilt für den Antrag auf Leistungen zur<br />

Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser wirkt auf den<br />

ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück.<br />

ZusAmmenFAssunG<br />

Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> werden grundsätzlich<br />

ab dem Tag der Antragstellung geprüft.<br />

Ausnahme: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />

(rückwirkend auf den Ersten des Monats<br />

der Antragstellung).<br />

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