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Arbeitslosengeld II

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Die Antragsbearbeitung –<br />

Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />

für Partnerschaften zwischen Mann und Frau,<br />

sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen<br />

und Partnern, deren Partnerschaft nicht<br />

eingetragen ist;<br />

• die unverheirateten kinder des / der erwerbsfähigen<br />

Leistungsberechtigten oder der Partnerin / des<br />

Partners, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben;<br />

• die Eltern oder der Elternteil (ggf. mit Partnerin / Partner)<br />

eines erwerbsfähigen, unverheirateten kindes,<br />

das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />

Beispielsweise bildet<br />

• ein unverheiratetes, noch nicht 25 Jahre altes Kind,<br />

das selbst ein kind hat, oder<br />

• ein Kind allein, welches das 25. Lebensjahr vollendet<br />

hat,<br />

eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn es<br />

selbst noch Ihrem Haushalt angehört.<br />

Leben andere Verwandte (z. B. Tante, Onkel) oder<br />

Verschwägerte mit Ihnen im Haushalt, so gehören<br />

diese zur sogenannten Haushaltsgemeinschaft, nicht<br />

zur Bedarfsgemeinschaft.<br />

ZusAmmenFAssunG<br />

Einfach gesagt, bilden Sie grundsätzlich zusammen<br />

mit den in Ihrem Haushalt lebenden engsten Familienmitgliedern<br />

eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Familie<br />

ist Ihre Bedarfsgemeinschaft. Es gibt davon aber<br />

Ausnahmen. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob<br />

eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dies kann nur<br />

Ihr Jobcenter zuverlässig für Sie ermitteln.<br />

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