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Arbeitslosengeld II

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Wie werden Ansprüche gegen Dritte (vor allem auf Unterhalt,<br />

Arbeitsentgelt, Schadenersatz) behandelt?<br />

Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft. Für die Vergangenheit<br />

wirkt der Übergang nur, wenn der Verpflichteten<br />

/ dem Verpflichteten die Erbringung von Leistungen<br />

angezeigt worden ist.<br />

Ein solcher Anspruch, den Sie oder andere Mitglieder der<br />

Bedarfsgemeinschaft haben, kann beispielsweise sein:<br />

• ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung<br />

oder<br />

• ein Pflichtteilsanspruch gegen Erben oder ein Rückforderungsanspruch<br />

aus einer Schenkung.<br />

Besonderheiten bei Unterhaltsansprüchen:<br />

Auch zivilrechtliche Unterhaltsansprüche können bis<br />

zur Höhe der erbrachten Leistungen auf die Träger der<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende übergehen, wenn<br />

sie nicht durch laufende monatliche Zahlung an Sie erfüllt<br />

werden.<br />

Dies sind insbesondere:<br />

• Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder,<br />

• Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder bis zum<br />

Abschluss einer Erstausbildung,<br />

• Unterhaltsansprüche bei Trennung (wenn Sie verheiratet<br />

sind oder Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen<br />

ist) oder Scheidung,<br />

• Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt<br />

(Betreuungsunterhalt).<br />

Das heißt für Sie: Unterhaltsansprüche kommen in<br />

Betracht, wenn Sie ein kind allein erziehen, sich von<br />

Ihrer Ehegattin / Ihres Ehegatten oder Lebenspartnerin<br />

/ Lebenspartner getrennt haben, Sie geschieden<br />

sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde.<br />

Unterhaltsansprüche können dann sowohl für Ihr Kind<br />

als auch für Sie selbst bestehen.<br />

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