15.12.2015 Aufrufe

Arbeitslosengeld II

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8<br />

Die Antragsbearbeitung –<br />

Ihr Anspruch auf Grundsicherungsleistungen<br />

Ist bei Ihnen ein Umzug zur Senkung der Unterkunftskosten<br />

notwendig, werden die höheren kosten Ihrer<br />

Unterkunft solange gezahlt, bis Ihnen ein Umzug möglich<br />

ist oder zugemutet werden kann, in der Regel jedoch<br />

für längstens sechs Monate.<br />

Ihr Jobcenter kann in diesen Fällen die notwendigen<br />

kosten für das Beschaffen der neuen Wohnung und<br />

den Umzug sowie die Mietkaution (in der Regel als<br />

Darlehen) für Sie übernehmen.<br />

BITTE BEAcHTEN SIE<br />

Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Unterkunft<br />

abschließen, ist es notwendig, vom örtlich zuständigen<br />

Jobcenter eine Einverständniserklärung (Zusicherung)<br />

für die künftigen Aufwendungen einzuholen.<br />

Wenn sich nach einem nicht erforderlichen<br />

Umzug die Kosten der Unterkunft erhöhen, werden<br />

nur die bisherigen kosten weiter erbracht.<br />

HINWEIS<br />

Neben den genannten Leistungen besteht kein<br />

Anspruch auf Wohngeld. können Sie jedoch<br />

durch den Bezug von Wohngeld Ihre Hilfebedürftigkeit<br />

oder – wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

leben – die Hilfebedürftigkeit der gesamten<br />

Bedarfsgemeinschaft (ggf. zusammen mit kinderzuschlag)<br />

beseitigen oder vermeiden, sind Sie<br />

verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen.<br />

Nähere Informationen finden Sie im » Merkblatt<br />

Kinderzuschlag oder erhalten Sie bei Ihrer örtlichen<br />

Familienkasse.<br />

Stellen Sie den Wohngeldantrag nicht, ist das Jobcenter<br />

berechtigt, für Sie den Antrag zu stellen.<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!