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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2015

„Letztes Jahr haben wir am Abgrund gestanden, doch dieses Jahr haben wir einen großen Schritt voran gemacht“ – Richtig verstanden – bzw. gegangen – taugt der Satz durchaus als eine Überschrift des Tätigkeitsberichts 2015 des Ombudsmanns der privaten Banken.

„Letztes Jahr haben wir am Abgrund gestanden, doch dieses Jahr haben wir einen großen Schritt voran gemacht“ – Richtig verstanden – bzw. gegangen – taugt der Satz durchaus als eine Überschrift des Tätigkeitsberichts 2015 des Ombudsmanns der privaten Banken.

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5<br />

Schlichtungsspruch 13<br />

Zahlungsverkehr/Kontoführung<br />

Schlichtungsspruch: keine Geldautomatenauszahlung<br />

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.<br />

Ausgangspunkt für die Verärgerung des Beschwerdeführers<br />

war der Umstand, dass er mit der von der<br />

Beschwerdegegnerin ausgegebenen Girocard nachts<br />

für den Nachhauseweg keinen Fahrschein mehr lösen<br />

konnte, weil sein Wochenlimit für PIN gestützte Verfügungen<br />

in Höhe von 2.000 € erschöpft war. Im Zuge<br />

der daraufhin erhobenen Schadensersatzforderungen<br />

des Beschwerdeführers kündigte die Beschwerdegegnerin<br />

die Kontobeziehung.<br />

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Bank kann<br />

jederzeit die Kontobeziehung zu ihrem Kunden<br />

ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer<br />

Zweimonatsfrist kündigen. Für den von dem Beschwerdeführer<br />

zum Ausgleich für durch den Fußweg<br />

nach Hause entstandenen gesundheitlichen Schaden<br />

und entsprechende Mindereinnahmen aus seiner<br />

beruflichen Betätigung gibt es keine Rechtsgrundlage.<br />

Nachdem er sein Limit ausgeschöpft hatte, wäre es<br />

gut gewesen, wenn der Beschwerdeführer sich mit<br />

Bargeld für die Fahrkarte ausgestattet hätte.<br />

58 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2015</strong>

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