13.10.2016 Aufrufe

Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2015

„Letztes Jahr haben wir am Abgrund gestanden, doch dieses Jahr haben wir einen großen Schritt voran gemacht“ – Richtig verstanden – bzw. gegangen – taugt der Satz durchaus als eine Überschrift des Tätigkeitsberichts 2015 des Ombudsmanns der privaten Banken.

„Letztes Jahr haben wir am Abgrund gestanden, doch dieses Jahr haben wir einen großen Schritt voran gemacht“ – Richtig verstanden – bzw. gegangen – taugt der Satz durchaus als eine Überschrift des Tätigkeitsberichts 2015 des Ombudsmanns der privaten Banken.

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ankenverband<br />

schen Kreditwirtschaft an Bedeutung verlieren wird.<br />

Beschwerden „Girokonto für jedermann“ <strong>2015</strong><br />

Im Berichtszeitraum <strong>2015</strong> ist die Zahl der Anfragen<br />

betreffend das „Girokonto für jedermann“ im Verhältnis<br />

zum Vorjahr erneut gesunken. Bei der Kundenbeschwerdestelle<br />

gingen 132 Beschwerden ein.<br />

Die zwei Schwerpunkte in diesem Bereich betreffen<br />

die Kontoablehnung und die Kontokündigung. 69<br />

Beschwerden betrafen eine Kontoablehnung und 63<br />

eine Kontokündigung.<br />

Beschwerde<br />

zugunsten Bank<br />

Beschwerde zugunsten<br />

Kunde<br />

25<br />

69<br />

Unzulässig<br />

4<br />

34<br />

Beschwerde nicht<br />

weiterverfolgt<br />

Von den 132 Eingaben haben die Beschwerdeführer<br />

ihre Beschwerde in 34 Fällen nicht weiterverfolgt.<br />

Von den verbleibenden 98 Beschwerden wurden vier<br />

Beschwerden von den Ombudsleuten als unzulässig<br />

abgewiesen.<br />

Quelle: Bankenverband, Stand 31. August 2016.<br />

Absender:<br />

Kundenbeschwerdestelle:<br />

Ort, Datum:<br />

Hervorzuheben ist, dass von den verbleibenden<br />

94 Fällen 73 % zugunsten der Kunden ausgingen. Entweder<br />

hat die Bank ein Guthabenkonto eingerichtet<br />

oder die Ombudsleute haben zugunsten der Kunden<br />

entschieden.<br />

Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“<br />

Ablehnung einer Kontoführung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

von der (Name und Anschrift der/des Bank/Kreditinstitutes):<br />

Zweigstelle/Filiale:<br />

In dem Schlichtungsspruch 16 zum „Girokonto für<br />

jedermann“ geht es um eine Kontokündigung durch<br />

die Bank. Die Beschwerdeführerin beruft sich auf die<br />

Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft und beantragt<br />

die Aufhebung der Kündigung. Die Bank muss<br />

eine Kontokündigung nicht begründen.<br />

wurde mir am<br />

die Einrichtung* Fortführung* eines „Girokontos für jedermann“ verwehrt.<br />

(Ggf. Gründe: ).<br />

Kopien aller relevanten Unterlagen habe ich diesem Schreiben – sofern vorhanden – als Anlage<br />

beigefügt.<br />

Ich bitte um Überprüfung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Allerdings überprüft der <strong>Ombudsmann</strong> unter anderem,<br />

ob ein Unzumutbarkeitsgrund nach der Empfehlung<br />

der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto<br />

für jedermann“ vorlag.<br />

* Zutreffendes bitte markieren<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2015</strong> 63

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