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Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2015

„Letztes Jahr haben wir am Abgrund gestanden, doch dieses Jahr haben wir einen großen Schritt voran gemacht“ – Richtig verstanden – bzw. gegangen – taugt der Satz durchaus als eine Überschrift des Tätigkeitsberichts 2015 des Ombudsmanns der privaten Banken.

„Letztes Jahr haben wir am Abgrund gestanden, doch dieses Jahr haben wir einen großen Schritt voran gemacht“ – Richtig verstanden – bzw. gegangen – taugt der Satz durchaus als eine Überschrift des Tätigkeitsberichts 2015 des Ombudsmanns der privaten Banken.

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7<br />

Geschäftsverteilungsplan<br />

für Beschwerden, die in der Kundenbeschwerdestelle<br />

eingehen<br />

I. Geschäftsverteilung<br />

Die Zuständigkeit der Ombudsleute wird nach dem Tag<br />

des Eingangs der Beschwerde sowie nach dem Namen<br />

bzw. der Bezeichnung des Beschwerdeführers wie folgt<br />

bestimmt:<br />

1. Die in der Kundenbeschwerdestelle gleichtägig<br />

eingehenden Beschwerden werden nach alphabetischer<br />

Reihenfolge geordnet. Maßgeblich ist der<br />

Familienname des Beschwerdeführers bzw. die<br />

Bezeichnung des Beschwerdeführers. Bei gleichem<br />

Familiennamen ist der Vorname entscheidend.<br />

2. Die derart geordneten Beschwerden werden innerhalb<br />

eines Jahres fortlaufend durchnummeriert.<br />

3. Die Beschwerden (Neueingänge) werden sodann<br />

den Ombudsleuten in der Weise zugeteilt, dass<br />

a. Herr Ekkehard Bombe für die erste und zweite,<br />

b. Herr Dr. Peter Frellesen für die dritte und vierte,<br />

c. Herr Dr. iur. Gerhart Kreft für die fünfte,<br />

d. Frau Angelika Lange für die sechste und siebte,<br />

e. Herr Dr. iur. Rainer Mößinger für die achte und<br />

neunte,<br />

f. Frau Dr. iur. Gerda Müller für die zehnte und<br />

elfte Beschwerde zuständig ist.<br />

4. Steht eine Beschwerde im Sachzusammenhang mit<br />

einer zu einem früheren Zeitpunkt eingegangenen<br />

Beschwerde, so wird sie demjenigen <strong>Ombudsmann</strong>/derjenigen<br />

Ombudsfrau zugewiesen, der/<br />

die die frühere Sache bearbeitet hat. Sachzusammenhang<br />

ist insbesondere gegeben, wenn für die<br />

Bearbeitung der Sache Erkenntnisse aus einem<br />

früheren Verfahren verwertet werden können.<br />

Wird eine Beschwerde wegen Sachzusammenhangs außerhalb<br />

der in I. 3. genannten Reihenfolge zugeteilt, so<br />

wird der <strong>Ombudsmann</strong>/die Ombudsfrau bei der nächsten<br />

Zuteilung einer Beschwerde übergangen.<br />

II. Vertretungsregelung<br />

1. Ist ein <strong>Ombudsmann</strong>/eine Ombudsfrau länger<br />

als eine Woche an seiner/ihrer Amtsausübung<br />

gehindert, wird er/sie in eilbedürftigen Fällen (zum<br />

Beispiel „Girokonto für jedermann“) durch den<br />

<strong>Ombudsmann</strong>/die Ombudsfrau vertreten, der/die<br />

ihm/ihr in der Liste in Nr. I. 3. als Nächstes folgt.<br />

Dasselbe gilt bei einem Beschwerdevorgang, an<br />

dem er/sie selbst beteiligt war oder wenn er/sie<br />

sich aus sonstigen Gründen für befangen erklärt.<br />

2. Ist im Übrigen ein <strong>Ombudsmann</strong>/eine Ombudsfrau<br />

länger als drei Wochen anders als durch Urlaub an<br />

der Amtsausübung gehindert, wird er/sie durch die<br />

anderen Ombudsleute vertreten. Die Verteilung<br />

der ältesten entscheidungsreifen Beschwerden<br />

richtet sich nach der in Nr. I. 3. vorgegebenen<br />

Zuteilung. Dabei sollen auf jeden <strong>Ombudsmann</strong>/<br />

jede Ombudsfrau bis zu 15 Beschwerden monatlich<br />

entfallen.<br />

III. Erläuterungen zu I. 1.<br />

1. Bei der alphabetischen Ordnung der Bezeichnungen<br />

der Beschwerdeführer bleiben Berufsbezeichnungen,<br />

erworbene Titel (Dr. Prof.), Anreden (Herr,<br />

Frau, Firma) sowie Adelsprädikate (von, Freiherr,<br />

Graf usw.) außer Betracht.<br />

Beispiele:<br />

Graf Berg = B…<br />

von Dewitz = D…<br />

Auf der Mauer = A…<br />

Lo Bello = L…<br />

80 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2015</strong>

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