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AUS DER PRAXIS RECHT / STEUERN / FINANZEN<br />
an. „Mit Peter Beckhoff an der Spitze hat<br />
die Steuerfahndung in Wuppertal Maßstäbe<br />
gesetzt und wesentlich zur Wahrnehmung<br />
Nordrhein-Westfalens als Hotspot<br />
im Kampf gegen Steuerbetrug<br />
beigetragen“, sagte der Minister. Wuppertal<br />
spiele damit wie die allesamt leistungsstarken<br />
nordrhein-westfälischen<br />
Steuerfahndungsämter und die Sonderermittlungseinheit<br />
EOKS eine Vorreiterrolle<br />
im Kampf gegen Steuerbetrug.<br />
„Und an dieser speziellen Rolle wird<br />
nicht gerüttelt“, so Walter-Borjans. „Damit<br />
ist gewährleistet, dass die eingespielte<br />
Teamarbeit fortgesetzt wird.“ Wuppertal<br />
ist eines von zehn Steuerfahndungsämtern<br />
in NRW. Die Steuerfahndung<br />
NRW hat sich durch konsequente Verfolgung<br />
von Steuerhinterziehung einen Namen<br />
weit über die Landesgrenzen hinaus<br />
gemacht. Quelle: Finanzverwaltung NRW<br />
Höhere Erwerbsminderungsrente<br />
und einheitliches<br />
Rentenrecht<br />
Der vom Bundeskabinett beschlossene<br />
Entwurf des Gesetzes über den Abschluss<br />
der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)<br />
führt<br />
dazu, dass die Deutsche Einheit bis 2025<br />
auch in der Rentenversicherung erreicht<br />
wird.. Mit dem Gesetz wird die Rentenüberleitung<br />
abgeschlossen: Die bisher<br />
noch abweichenden Rechengrößen für<br />
die Rentenberechnung werden an die entsprechenden<br />
Westwerte angeglichen.<br />
Dazu werden der aktuelle Rentenwert<br />
(Ost), die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
(Ost) und die Bezugsgröße (Ost) auf die<br />
jeweiligen Westwerte angehoben. Die<br />
Ost-Verdienste werden ab 2025 nicht<br />
mehr hochgewertet. Die Angleichung erfolgt<br />
schrittweise – auch, damit die<br />
Hochwertung der Ost-Verdienste nicht<br />
abrupt entfällt, sondern langsam abschmilzt.<br />
Die Angleichung erfolgt in sieben<br />
Schritten: Im ersten Schritt wird<br />
zum 1. Juli 2018 der aktuelle Rentenwert<br />
(Ost) auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben.<br />
In den weiteren Schritten wird<br />
dieser Verhältniswert jedes Jahr um 0,7<br />
Prozentpunkte angehoben, bis der aktuelle<br />
Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024<br />
100 Prozent des aktuellen Rentenwerts<br />
erreicht hat. Die Bezugsgröße (Ost) und<br />
die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost)<br />
werden ebenfalls in sieben Schritten beginnend<br />
zum 1. Januar 2019 an die Höhe<br />
des jeweiligen Westwerts angeglichen<br />
und zum 1. Januar 2025 den Westwert erreichen.<br />
Quelle: Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales<br />
Verfassungswidrige Doppelbesteuerung<br />
von Altersvorsorgeaufwendungen<br />
und<br />
Altersbezügen?<br />
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 21.<br />
Juni 2016 X R 44/14) hat erneut festgestellt,<br />
dass die seit 2005 geltende Besteuerung<br />
von Altersrenten – insbesondere<br />
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