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aktuell - AGV Bau Saar

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nicht auch auf gleichartige neuere<br />

Verstöße gegründet ist. Der Arbeitgeber<br />

hat nämlich durch sein Zuwarten<br />

gezeigt, dass er den behaupteten<br />

Vertragsverstoß des Arbeitnehmers<br />

nicht als sanktionswürdig<br />

ansieht.<br />

9. Zeugnisberichtigung, Verhaltensbeurteilung<br />

Bundesarbeitsgericht<br />

Urteil vom 21.06.2005<br />

Az.: 9 AZR 352/04<br />

Ein Arbeitgeber, der auf das berechtigte<br />

Verlangen des Arbeitnehmers<br />

nach einer Berichtigung des Zeugnisses<br />

dem Arbeitnehmer ein neues<br />

Zeugnis zu erteilen hat, ist an seine<br />

bisherige Verhaltensbeurteilung gebunden,<br />

soweit keine neuen Umstände<br />

eine schlechtere Beurteilung<br />

rechtfertigen.<br />

10. Entgeltfortzahlung, Fortsetzungserkrankung<br />

Bundesarbeitsgericht<br />

Urteil vom 13.07.2005<br />

Az.: 5 AZR 389/04<br />

Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründeten<br />

Tatsachen eines<br />

Entgeltfortzahlungsanspruches<br />

darzulegen und gegebenenfalls zu<br />

beweisen. Ist er innerhalb der<br />

Zeiträume des § 3 EFZG länger als 6<br />

Wochen arbeitsunfähig, muss er<br />

darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung<br />

vorliegt. Wird dies vom<br />

Arbeitgeber bestritten, obliegt dem<br />

Arbeitnehmer die Darlegung der<br />

Tatsachen, die den Schluss erlauben,<br />

es habe keine Fortsetzungserkrankung<br />

vorgelegen.<br />

S TEUERN<br />

Steuerrechtsänderungen<br />

Konkretisierung der Koalitionsvereinbarung<br />

(KS) Wenngleich im Koalitionsvertrag<br />

die steuerpolitischen Maßnahmen<br />

nicht im Einzelnen enthalten<br />

sind, so zeichnen sich anhand von<br />

Angaben aus Verhandlungskreisen<br />

sowie dem BMF die konkreten Änderungen<br />

im Steuerrecht immer<br />

mehr ab. Eine offizielle Übersicht<br />

steht noch aus.<br />

Hier die aus heutiger Sicht für die<br />

<strong>Bau</strong>wirtschaft besonders relevanten<br />

Änderungen wie sie voraussichtlich<br />

in Kraft treten<br />

zum 1. Januar 2006<br />

● Wegfall des Freibetrags für Abfindungen<br />

(§ 3 Nr. 9 EStG)<br />

● Wegfall des Freibetrags für Übergangsgelder<br />

(§ 3 Nr. 10 EStG)<br />

● Abschaffung der degressiven AfA<br />

für neu erworbene Wohngebäude<br />

(§ 7 Abs. 5 EStG)<br />

● Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

für Neufälle<br />

● Beschränkung der Anwendung<br />

der 1 %-Regelung für Dienst-Pkw<br />

auf Fahrzeuge des notwendigen<br />

Betriebsvermögens (betriebliche<br />

Nutzung mehr als 50 % - § 6 Abs.<br />

1 EStG)<br />

● Gewerblich geprägte Personengesellschaften<br />

können nicht<br />

mehr die Begünstigung des § 13<br />

a ErbStG (Freibetrag, Bewertungsabschlag)<br />

in Anspruch nehmen<br />

● Bei Einnahme-Überschuss-Rechnern<br />

werden Wertpapiere wie<br />

heute nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens<br />

behandelt, eine Berücksichtigung<br />

als Betriebsausgabe erfolgt<br />

erst zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

oder Entnahme<br />

● Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft<br />

(§ 13 b UStG) soll<br />

ausgeweitet werden<br />

● Anhebung der degressiven AfA<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

von 20 auf 30 %, befristet auf 2<br />

Jahre (§ 7 Abs. 2 EStG)<br />

● Erweiterung der steuerlichen Absatzbarkeit<br />

nach § 35 a EStG<br />

(haushaltsnahe Dienstleistungen)<br />

● Besteuerung von Biokraftstoffen<br />

(voraussichtlich ab 1. Juli 2006)<br />

zum 2. Januar 2007<br />

● Anhebung des Mehrwertsteuersatzes<br />

um 3 Prozentpunkte (§ 12<br />

Abs. 1 UStG)<br />

● Steuerpflicht privater Veräußerungsgewinne<br />

bei vermieteten<br />

Immobilien und Wertpapieren<br />

ohne Haltefristen mit 20 % (§ 23<br />

EStG)<br />

● Abschaffung des Lifo-Verfahrens<br />

bei Vorratsbewertung (§ 6 Abs. 1<br />

Nr. 2 EStG)<br />

● Abschaffung der Rückstellung für<br />

Jubiläumszuwendungen und<br />

Auflö,sung der bestehenden<br />

Rückstellung über drei Jahre (§ 5<br />

Abs. 4 EStG)<br />

Abschaffung des Abzugs von Aufwendungen<br />

für ein häusliches Arbeitszimmer<br />

(§ 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG)<br />

Abschaffung der<br />

Eigenheimzulage<br />

(ZDB/KS) Die Bundesregierung hat<br />

einen Gesetzentwurf beschlossen,<br />

der die Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

ab dem 1. Januar 2006 vorsieht.<br />

Nach dem Gesetzentwurf gilt Folgendes:<br />

Bereits nach dem Eigenheimzulagegesetz<br />

geförderte Objekte sind von<br />

der Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

nicht betroffen.<br />

Bei Neufällen wird die Eigenheimzulage<br />

bis zum 31. Dezember 2005 in<br />

der derzeitigen Form gewährt. Entscheidend<br />

für die Gewährung der Eigenheimzulage<br />

ist der Termin, an<br />

dem der notarielle Kaufvertrag ab-<br />

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