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aktuell - AGV Bau Saar

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KOMMENTAR<br />

226<br />

Sozialpolitik bekennt sich die neue<br />

Bundesregierung erfreulicherweise<br />

ausdrücklich zum Entsendegesetz<br />

und den damit verbundenen Mindestlohnregelungen<br />

im <strong>Bau</strong>- und<br />

Ausbaubereich. Eine grundsätzliche<br />

Reform der Unfallversicherung wird<br />

in Aussicht gestellt. Darüber hinaus<br />

hat sich die Bundesregierung die<br />

Verlängerung der Übergangsfristen<br />

bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

und der Dienstleistungsfreiheit im<br />

Rahmen der EU-Osterweiterung sowie<br />

die Überarbeitung der Dienstleistungsrichtlinie<br />

auf die Fahne geschrieben.<br />

Schließlich soll das gesamte<br />

Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik<br />

der Bundesagentur für<br />

Arbeit auf den Prüfstand gestellt<br />

werden mit der Folge der – wenn<br />

auch zu zögerlichen – Abschaffung<br />

der unseligen Ich-AGen.<br />

Zuletzt soll in der Gesamtbetrachtung<br />

nicht vernachlässigt werden,<br />

dass die Bundesregierung das Programm<br />

zur energetischen Sanierung<br />

öffentlicher Gebäude in Höhe<br />

von 1,5 Mrd. Euro aufstockt. Eine<br />

Maßnahme, von der insbesondere<br />

auch die gewerblichen Ausbaubetriebe<br />

profitieren werden.<br />

Bei der Gewichtung von Licht und<br />

Schatten, also alles in allem zu viel<br />

Schatten, insbesondere für den Bereich<br />

des Wohnungsbaus, in dem<br />

überwiegend die kleineren und mittleren<br />

<strong>Bau</strong>- und Ausbaubetriebe tätig<br />

sind. Der <strong>Bau</strong>wirtschaft und vor allem<br />

dem <strong>Bau</strong>gewerbe wurden wieder<br />

einmal über Gebühr Opfer abverlangt.<br />

Dennoch bleibt aus übergeordneten<br />

Gesichtspunkten gesamtvolkswirtschaftlich<br />

zu hoffen, dass die geplanten<br />

Maßnahmen überwiegend<br />

positive Wirkung zeigen. Stillstand<br />

hätte sich Deutschland am wenigsten<br />

leisten können.<br />

Wenn die Koalition die Gemeinsamkeiten<br />

verbraucht, die konsensfähigen<br />

Reformen abgearbeitet sind,<br />

müssen die Karten neu gemischt<br />

werden. Der Reformstau ist und<br />

bleibt noch lange gewaltig.<br />

(RA Karl Hannig)<br />

Strukturreform im<br />

Handwerk –<br />

Ein Jahr Bewährung!<br />

Die Organisationsstrukturen im<br />

Handwerk sind nicht optimal. Anders<br />

als im <strong>Saar</strong>land existieren in<br />

anderen Bundesländern vielfach<br />

noch Kleinstinnungen; die dort nach<br />

wie vor tätigen Kreishandwerkerschaften<br />

dämpfen häufig die Informationsflüsse<br />

von den Spitzenfachverbänden<br />

zu den einzelnen Mitgliedern.<br />

Kammern, Innungen und<br />

Verbände leisten häufig Doppelarbeit,<br />

treten in Konkurrenz zueinander<br />

oder behindern sich gar bei<br />

ihren Aufgaben. Pflichtmitgliedschaft<br />

in Kammern erfordert bei Aufgabeüberschneidung<br />

einen Beitragsbonus<br />

für Innungsbetriebe.<br />

Diesem Ansinnen haben sich die<br />

Kammern bislang weitestgehend<br />

verschlossen.<br />

Angesichts der geschilderten Problemgemengelage<br />

unternimmt der<br />

Zentralverband des Deutschen<br />

Handwerks gegenwärtig den Versuch<br />

einer Neustrukturierung des<br />

Handwerks und insbesondere einer<br />

Neubestimmung des Verhältnisses<br />

von Fachverbänden zu Kammern.<br />

Dabei soll nach dem Verständnis<br />

der Kammern an der Pflichtmitgliedschaft<br />

bei den Kammern nicht<br />

gerüttelt werden. Allerdings soll eine<br />

klare Abgrenzung des Aufgabenkatalogs<br />

zwischen Handwerkskammern<br />

und Zentralfachverbänden<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Vollversammlung des ZDH hat<br />

nun am 25. November mit großer<br />

Mehrheit entsprechende Beschlüsse<br />

zu den „Strukturfragen der Handwerksorganisation“<br />

gefasst. Der Beschluss<br />

sieht des weiteren vor, dass<br />

in der Vollversammlung im Herbst<br />

2006 der Erfolg der Umsetzung auf<br />

den Prüfstand gestellt werden soll.<br />

Im Falle des Scheiterns der Umsetzung<br />

solle im nächsten Jahr der Gesetzgeber<br />

angerufen werden. Es<br />

kommt jetzt darauf an, vor Ort auch<br />

eine ernsthafte Umsetzung der ge-<br />

troffenen Abreden anzugeben.<br />

Bei dem bekannt guten, von Kooperation<br />

geprägten Verhältnis des<br />

‡ <strong>Bau</strong> <strong>Saar</strong> und der Handwerkskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes dürfte<br />

hier die Umsetzung realisierbar<br />

sein. Entsprechende Gespräche sind<br />

bereits vereinbart.<br />

Ob allerdings bundesweit die Reform<br />

von Erfolg gekrönt sein wird, ist<br />

offen. Allzu vielen Kammern fällt es<br />

schwer, sich auf ihre Rolle zu besinnen<br />

und sich auf die Erfüllung ihrer<br />

hoheitlichen Aufgaben zu beschränken.<br />

Sollte die Umsetzung im „Probejahr“<br />

nicht bundesweit gelingen,<br />

droht nicht nur die Anrufung des Gesetzgebers<br />

durch den ZDH.<br />

Der Zentralverband des Deutschen<br />

<strong>Bau</strong>gewerbes hat auf seiner Mitgliederversammlung<br />

anlässlich des<br />

Deutschen <strong>Bau</strong>gewerbetages im<br />

Oktober in Berlin beschlossen, bei<br />

einem Scheitern die Mitgliedschaft<br />

im ZDH zu kündigen. Die Folgen<br />

wären drastisch, bergen aber auch<br />

die Chance für die <strong>Bau</strong>fachspitzenverbände,<br />

sich als gewerbliche <strong>Bau</strong>branche<br />

völlig neu aufzustellen.<br />

(RA Karl Hannig)

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