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JB-2016

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Im Berichtsjahr mussten wir uns – wie in den letzten<br />

Jahren auch - mit dem Thema „Late-Presenter“<br />

beschäftigen. Das bedeutet, dass bei diesen Personen<br />

die Infektion erst festgestellt wurde, als sie sich<br />

schon im Stadium AIDS befanden. Hier ist besonders<br />

psychosoziale Unterstützung gefordert, da in diesen<br />

Fällen bereits eine lebensbedrohende Situation vorlag.<br />

Für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen bedeutete dies,<br />

häufige und zeitintensive Besuche im Krankenhaus.<br />

Bei komplexen Begleitungen, die im Zeitumfang unsere<br />

Ressourcen übersteigen, und die entsprechenden<br />

Voraussetzungen gegeben sind, vermitteln wir in Formen<br />

ambulant betreuten Wohnens.<br />

Neben dem Beratungsangebot in der AIDS-Hilfe bieten<br />

wir in Einzelfällen auch aufsuchende Arbeit und somit<br />

Treffpunkte außerhalb der AIDS-Hilfe an. Dies kann<br />

bei dem Begleiteten zuhause oder einem neutralen Ort<br />

außerhalb von AIDS-Hilfe und Wohnung sein.<br />

3.1 Einzelbegleitung<br />

Die Einzelbegleitung wird in der Regel von drei<br />

hauptamtlichen Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichem<br />

Zeitanteil ihrer Voll- bzw. Teilzeitstellen neben ihren<br />

anderen Aufgabenbereichen durchgeführt.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2016</strong> konnten wir weiterhin<br />

ein Begleitungsteam von drei hauptamtlichen<br />

Mitarbeiter*innen – zwei Halbe- und einer Viertel-<br />

Teilzeitstellen – vorhalten – bei Phasen von<br />

Kriseninterventionen zu wenig!<br />

In der Begleitungsarbeit bieten wir Beratungen zu<br />

Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente, zu<br />

Partnerschaftskonflikten, sozialrechtlichen und finanziellen<br />

Problemen an. Wir unterstützen bei Rentenanträgen<br />

wegen Erwerbsminderung oder schreiben Widersprüche<br />

bei fehlerhaften ALG II Bescheiden. Bei weitergehenden<br />

und komplexeren Problematiken stellen wir Kontakt zu<br />

entsprechenden Beratungsstellen, wie zum Beispiel der<br />

Schuldnerberatung, her.<br />

Bei finanziellen Problemen halfen wir mit unserem<br />

Positivenfond, bei größeren Beträgen stellten wir<br />

Anträge an die Deutsche AIDS-Stiftung, soweit die<br />

Antragshintergründe die Kriterien der Stiftung erfüllen.<br />

An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich für<br />

die perfekte Unterstützung durch die Deutsche AIDS-<br />

Stiftung.<br />

Zeitintensive Krankenhausaufenthalte waren im<br />

Berichtsjahr bei drei Frauen und drei Männern zu<br />

verzeichnen. Hier ist es den Mitarbeiter*innen des<br />

Begleitungsteams weiterhin wichtig, dass - wenn<br />

irgendwie möglich – wir einmal pro Woche im<br />

Krankenhaus einen Besuch abstatten. Da die Aufenthalte<br />

in den Krankenhäusern in den unterschiedlichsten Orten<br />

stattfinden, und unsere Begleiteten aus einem großen<br />

Einzugsgebiet kommen (Duisburg / Kreis Wesel) und<br />

teilweise die stationäre Versorgung in den Unikliniken<br />

Essen und Düsseldorf erfolgt, ist der Besuch mit hohem<br />

Zeitaufwand verbunden.<br />

Im Berichtjahr <strong>2016</strong> konnten die hauptamtlichen<br />

Mitarbeiter*innen insgesamt 1.808 Begleitungskontakte<br />

verzeichnen.<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind in diesem Feld, vor<br />

allem weil die Qualifikationsanforderungen nicht mehr<br />

adäquat erfüllt werden können, zurzeit nicht aktiv.<br />

Eine Sterbebegleitung, die wir in Kooperation mit<br />

dem Hospiz Mühlheim durchführten, war für uns eine<br />

schmerzliche Erfahrung. Wir mussten uns von einem<br />

langjährig Begleiteten und ehemaligen Vorstandsmitglied<br />

verabschieden.<br />

3.2 Positivenfond<br />

In dem Berichtsjahr <strong>2016</strong> galt es für die AIDS-Hilfe<br />

Duisburg / Kreis Wesel e.V. die bisherigen Strukturen<br />

und Auszahlungsmodalitäten des Positivenfonds zu<br />

verändern. Hintergrund für diese Entscheidung war die<br />

sich abzeichnende Tendenz, dass die Spendengelder in<br />

den letzten Jahren stark zurückgingen. Besonders die<br />

„Soforthilfe“, die in den vorherigen Jahren den größten<br />

Ausgabenanteil ausmachte, stand aus diesem Grund auf<br />

dem Prüfstand.<br />

In der Begleitungsarbeit wurde weiterhin der Bedarf<br />

gesehen, dass in dringenden Notfällen eine finanzielle<br />

Hilfe ohne großen administrativen Aufwand ermöglicht<br />

werden sollte. Dementsprechend entwickelten die<br />

Mitarbeiterinnen im Begleitungsbereich neue Vorgaben<br />

für den Umgang mit dem Positivenfond.<br />

Diese neuen Regelungen für die Auszahlungen an<br />

die Klient*innen gelten seit dem 1.1.<strong>2016</strong>. Nach den<br />

überarbeiteten Richtlinien ist es für Positive möglich, bis<br />

zu 50€ zu bekommen, wenn ein konkreter Notfall vorliegt.<br />

Dieser muss jedoch von dem/der Klient*in in Form<br />

von Kontoauszügen oder Rechnungen nachgewiesen<br />

werden. Da im Jahr nur zwei Mal eine solche finanzielle<br />

Hilfe in Anspruch genommen werden kann, sollte bei<br />

jeder Anfrage ein ausführliches Gespräch stattfinden.<br />

Diese Regeln wurden den Klient*innen bereits im Vorfeld<br />

mündlich und schriftlich mitgeteilt, um die Erwartungen<br />

bezüglich finanzieller Hilfen nicht zu enttäuschen.<br />

Im Rückblick zeigen die Erfahrungen mit den neuen<br />

Auszahlungsmodalitäten, dass der Positivenfond<br />

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