JB-2016
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Im Berichtsjahr mussten wir uns – wie in den letzten<br />
Jahren auch - mit dem Thema „Late-Presenter“<br />
beschäftigen. Das bedeutet, dass bei diesen Personen<br />
die Infektion erst festgestellt wurde, als sie sich<br />
schon im Stadium AIDS befanden. Hier ist besonders<br />
psychosoziale Unterstützung gefordert, da in diesen<br />
Fällen bereits eine lebensbedrohende Situation vorlag.<br />
Für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen bedeutete dies,<br />
häufige und zeitintensive Besuche im Krankenhaus.<br />
Bei komplexen Begleitungen, die im Zeitumfang unsere<br />
Ressourcen übersteigen, und die entsprechenden<br />
Voraussetzungen gegeben sind, vermitteln wir in Formen<br />
ambulant betreuten Wohnens.<br />
Neben dem Beratungsangebot in der AIDS-Hilfe bieten<br />
wir in Einzelfällen auch aufsuchende Arbeit und somit<br />
Treffpunkte außerhalb der AIDS-Hilfe an. Dies kann<br />
bei dem Begleiteten zuhause oder einem neutralen Ort<br />
außerhalb von AIDS-Hilfe und Wohnung sein.<br />
3.1 Einzelbegleitung<br />
Die Einzelbegleitung wird in der Regel von drei<br />
hauptamtlichen Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichem<br />
Zeitanteil ihrer Voll- bzw. Teilzeitstellen neben ihren<br />
anderen Aufgabenbereichen durchgeführt.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2016</strong> konnten wir weiterhin<br />
ein Begleitungsteam von drei hauptamtlichen<br />
Mitarbeiter*innen – zwei Halbe- und einer Viertel-<br />
Teilzeitstellen – vorhalten – bei Phasen von<br />
Kriseninterventionen zu wenig!<br />
In der Begleitungsarbeit bieten wir Beratungen zu<br />
Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente, zu<br />
Partnerschaftskonflikten, sozialrechtlichen und finanziellen<br />
Problemen an. Wir unterstützen bei Rentenanträgen<br />
wegen Erwerbsminderung oder schreiben Widersprüche<br />
bei fehlerhaften ALG II Bescheiden. Bei weitergehenden<br />
und komplexeren Problematiken stellen wir Kontakt zu<br />
entsprechenden Beratungsstellen, wie zum Beispiel der<br />
Schuldnerberatung, her.<br />
Bei finanziellen Problemen halfen wir mit unserem<br />
Positivenfond, bei größeren Beträgen stellten wir<br />
Anträge an die Deutsche AIDS-Stiftung, soweit die<br />
Antragshintergründe die Kriterien der Stiftung erfüllen.<br />
An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich für<br />
die perfekte Unterstützung durch die Deutsche AIDS-<br />
Stiftung.<br />
Zeitintensive Krankenhausaufenthalte waren im<br />
Berichtsjahr bei drei Frauen und drei Männern zu<br />
verzeichnen. Hier ist es den Mitarbeiter*innen des<br />
Begleitungsteams weiterhin wichtig, dass - wenn<br />
irgendwie möglich – wir einmal pro Woche im<br />
Krankenhaus einen Besuch abstatten. Da die Aufenthalte<br />
in den Krankenhäusern in den unterschiedlichsten Orten<br />
stattfinden, und unsere Begleiteten aus einem großen<br />
Einzugsgebiet kommen (Duisburg / Kreis Wesel) und<br />
teilweise die stationäre Versorgung in den Unikliniken<br />
Essen und Düsseldorf erfolgt, ist der Besuch mit hohem<br />
Zeitaufwand verbunden.<br />
Im Berichtjahr <strong>2016</strong> konnten die hauptamtlichen<br />
Mitarbeiter*innen insgesamt 1.808 Begleitungskontakte<br />
verzeichnen.<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind in diesem Feld, vor<br />
allem weil die Qualifikationsanforderungen nicht mehr<br />
adäquat erfüllt werden können, zurzeit nicht aktiv.<br />
Eine Sterbebegleitung, die wir in Kooperation mit<br />
dem Hospiz Mühlheim durchführten, war für uns eine<br />
schmerzliche Erfahrung. Wir mussten uns von einem<br />
langjährig Begleiteten und ehemaligen Vorstandsmitglied<br />
verabschieden.<br />
3.2 Positivenfond<br />
In dem Berichtsjahr <strong>2016</strong> galt es für die AIDS-Hilfe<br />
Duisburg / Kreis Wesel e.V. die bisherigen Strukturen<br />
und Auszahlungsmodalitäten des Positivenfonds zu<br />
verändern. Hintergrund für diese Entscheidung war die<br />
sich abzeichnende Tendenz, dass die Spendengelder in<br />
den letzten Jahren stark zurückgingen. Besonders die<br />
„Soforthilfe“, die in den vorherigen Jahren den größten<br />
Ausgabenanteil ausmachte, stand aus diesem Grund auf<br />
dem Prüfstand.<br />
In der Begleitungsarbeit wurde weiterhin der Bedarf<br />
gesehen, dass in dringenden Notfällen eine finanzielle<br />
Hilfe ohne großen administrativen Aufwand ermöglicht<br />
werden sollte. Dementsprechend entwickelten die<br />
Mitarbeiterinnen im Begleitungsbereich neue Vorgaben<br />
für den Umgang mit dem Positivenfond.<br />
Diese neuen Regelungen für die Auszahlungen an<br />
die Klient*innen gelten seit dem 1.1.<strong>2016</strong>. Nach den<br />
überarbeiteten Richtlinien ist es für Positive möglich, bis<br />
zu 50€ zu bekommen, wenn ein konkreter Notfall vorliegt.<br />
Dieser muss jedoch von dem/der Klient*in in Form<br />
von Kontoauszügen oder Rechnungen nachgewiesen<br />
werden. Da im Jahr nur zwei Mal eine solche finanzielle<br />
Hilfe in Anspruch genommen werden kann, sollte bei<br />
jeder Anfrage ein ausführliches Gespräch stattfinden.<br />
Diese Regeln wurden den Klient*innen bereits im Vorfeld<br />
mündlich und schriftlich mitgeteilt, um die Erwartungen<br />
bezüglich finanzieller Hilfen nicht zu enttäuschen.<br />
Im Rückblick zeigen die Erfahrungen mit den neuen<br />
Auszahlungsmodalitäten, dass der Positivenfond<br />
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