SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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Höhe des Elterngeldes<br />
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des durchschnittlichen<br />
Nettoerwerbseinkommens der letzten zwölf Kalendermonate<br />
vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des<br />
Mutterschutzes gewährt. Es beträgt jedoch mindestens 300<br />
Euro und maximal 1800 Euro. Gering verdienende Eltern, die<br />
im Durchschnitt weniger als 1000 Euro netto verdienen, erhalten<br />
mehr als 67 Prozent des bisherigen Einkommens. Der Prozentsatz<br />
wird in kleinen Schritten auf 100 Prozent erhöht.<br />
Bei einer Teilzeitbeschäftigung nach der Geburt des Kindes wird<br />
Elterngeld in Höhe von 67 Prozent der Differenz zwischen dem<br />
durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt und dem<br />
voraussichtlichen Nettoeinkommen nach der Geburt bezahlt.<br />
Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht erwerbstätig, so<br />
erhalten Sie Elterngeld in Höhe von 300 Euro.<br />
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld für jedes weitere<br />
Kind um je 300 Euro. Ihr Elterngeld wird um den Geschwisterbonus<br />
erhöht, sofern Sie mit zwei Kindern, die das dritte<br />
Lebensjahr oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt<br />
leben. Das zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens<br />
aber um 75 Euro im Monat erhöht.<br />
Dauer<br />
Elterngeld können Sie vom Tag der Geburt bis zur Vollendung<br />
des zwölften beziehungsweise des 14. Lebensmonats des<br />
Kindes beantragen. Ein Elternteil bekommt höchstens für zwölf<br />
Monate Elterngeld, es sei denn, Sie sind alleinerziehend.<br />
Anspruch auf bis zu zwei weitere Monatsbeträge haben Eltern,<br />
wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen<br />
möchten (Partnermonate). Voraussetzung für die Partnermonate<br />
ist, dass in zwei Bezugsmonaten die Erwerbstätigkeit reduziert<br />
wird.<br />
Sind Sie Alleinerziehende und beziehen das Elterngeld als<br />
Ausgleich zum wegfallenden Erwerbseinkommen, dann können<br />
Sie alleine für 14 Monate Elterngeld bekommen. Bedingung ist,<br />
dass Sie die alleinige Personensorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />
(oder eine entsprechende einstweilige Verfügung)<br />
für Ihr Kind haben und ohne Partner/in im Haushalt<br />
leben.<br />
Elterngeld und andere Leistungen<br />
Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses<br />
wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Entgeltersatzleistungen<br />
wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen<br />
mindern den Elterngeldanspruch. In jedem Fall erhalten die<br />
Anspruchsberechtigten aber Elterngeld in Höhe von 300 Euro.<br />
Elterngeld wird bei anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld<br />
II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag als Einkommen<br />
berücksichtigt, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro<br />
übersteigt.<br />
Antragstellung<br />
Den Antrag können Sie frühestens nach der Geburt des Kindes<br />
stellen. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden,<br />
ist es ratsam, den Antrag möglichst rasch abzugeben. Rückwirkend<br />
wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate nach<br />
Antragstellung geleistet.<br />
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