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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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Höhe des Elterngeldes<br />

Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des durchschnittlichen<br />

Nettoerwerbseinkommens der letzten zwölf Kalendermonate<br />

vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des<br />

Mutterschutzes gewährt. Es beträgt jedoch mindestens 300<br />

Euro und maximal 1800 Euro. Gering verdienende Eltern, die<br />

im Durchschnitt weniger als 1000 Euro netto verdienen, erhalten<br />

mehr als 67 Prozent des bisherigen Einkommens. Der Prozentsatz<br />

wird in kleinen Schritten auf 100 Prozent erhöht.<br />

Bei einer Teilzeitbeschäftigung nach der Geburt des Kindes wird<br />

Elterngeld in Höhe von 67 Prozent der Differenz zwischen dem<br />

durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt und dem<br />

voraussichtlichen Nettoeinkommen nach der Geburt bezahlt.<br />

Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht erwerbstätig, so<br />

erhalten Sie Elterngeld in Höhe von 300 Euro.<br />

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld für jedes weitere<br />

Kind um je 300 Euro. Ihr Elterngeld wird um den Geschwisterbonus<br />

erhöht, sofern Sie mit zwei Kindern, die das dritte<br />

Lebensjahr oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt<br />

leben. Das zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens<br />

aber um 75 Euro im Monat erhöht.<br />

Dauer<br />

Elterngeld können Sie vom Tag der Geburt bis zur Vollendung<br />

des zwölften beziehungsweise des 14. Lebensmonats des<br />

Kindes beantragen. Ein Elternteil bekommt höchstens für zwölf<br />

Monate Elterngeld, es sei denn, Sie sind alleinerziehend.<br />

Anspruch auf bis zu zwei weitere Monatsbeträge haben Eltern,<br />

wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen<br />

möchten (Partnermonate). Voraussetzung für die Partnermonate<br />

ist, dass in zwei Bezugsmonaten die Erwerbstätigkeit reduziert<br />

wird.<br />

Sind Sie Alleinerziehende und beziehen das Elterngeld als<br />

Ausgleich zum wegfallenden Erwerbseinkommen, dann können<br />

Sie alleine für 14 Monate Elterngeld bekommen. Bedingung ist,<br />

dass Sie die alleinige Personensorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

(oder eine entsprechende einstweilige Verfügung)<br />

für Ihr Kind haben und ohne Partner/in im Haushalt<br />

leben.<br />

Elterngeld und andere Leistungen<br />

Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses<br />

wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Entgeltersatzleistungen<br />

wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen<br />

mindern den Elterngeldanspruch. In jedem Fall erhalten die<br />

Anspruchsberechtigten aber Elterngeld in Höhe von 300 Euro.<br />

Elterngeld wird bei anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld<br />

II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag als Einkommen<br />

berücksichtigt, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro<br />

übersteigt.<br />

Antragstellung<br />

Den Antrag können Sie frühestens nach der Geburt des Kindes<br />

stellen. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden,<br />

ist es ratsam, den Antrag möglichst rasch abzugeben. Rückwirkend<br />

wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate nach<br />

Antragstellung geleistet.<br />

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