SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal
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stützen Sie dabei, Ihr akut oder chronisch krankes Kind zu pflegen<br />
und medizinisch zu versorgen. Die „Häusliche Kinderkrankenpflege“<br />
kann einen Krankenhausaufenthalt oder Arztbesuch<br />
nicht ersetzen. Sie kann auch keine Kinder betreuen,<br />
wenn die Eltern abwesend sind.<br />
Häusliche Kinderkrankenpflege e. V., Haußmannstraße 6,<br />
70188 Stuttgart, Telefon 0711/48 61 53,<br />
E-Mail: info@hkp-stgt.de, www.hkp-stgt.de<br />
9.2 Ihre Gesundheit<br />
Was ist, wenn Sie krank werden?<br />
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen (Risikoschwangerschaft,<br />
Entbindung, Erkrankung) nicht in der Lage sind, Ihr Kind<br />
zu betreuen und den Haushalt zu führen, können Sie von der<br />
Krankenkasse die Leistung der „Haushaltshilfe“ erhalten. Voraussetzung<br />
dafür ist, dass in Ihrem Haushalt ein Kind unter<br />
zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt. Ein ärztliches<br />
Attest bestimmt den Umfang und die Dauer der Leistung, die<br />
Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen müssen.<br />
Eine ausgebildete Familienpflegerin führt auf dieser Grundlage<br />
tagsüber Ihren Haushalt weiter. Sie wird Ihnen in Stuttgart von<br />
der katholischen und der evangelischen Familienpflege vermittelt.<br />
Beide sind freie Trägervereine unter dem Dach der Diakonie<br />
beziehungsweise der Caritas. Außerdem gibt es private Pflegedienste,<br />
die ebenfalls die Leistung der „Haushaltshilfe“<br />
erbringen.<br />
Sie sollten Ihren Bedarf möglichst frühzeitig bei den Familienpflegediensten<br />
anmelden und in akuten Fällen die notwendigen<br />
Schritte – ärztliches Attest, Antrag bei der Krankenkasse<br />
und Anruf beim Familienpflegedienst – sofort unternehmen,<br />
damit Sie schnellstmöglich Hilfe bekommen.<br />
Evangelische Haus- und Familienpflege Stuttgart e. V.,<br />
Bismarckstraße 57, 70197 Stuttgart, Telefon 0711/63 46 99<br />
Katholische Familienpflege Stuttgart e. V.,<br />
Katharinenstraße 2 B, 70182 Stuttgart,<br />
Telefon 0711/2 86 50 95<br />
9.3 Kurzzeitpflege für Ihr Kind<br />
In Notsituationen wie zum Beispiel bei Krankheit oder Kuraufenthalt<br />
der Mutter oder aus sonstigen besonderen Gründen<br />
werden über das Jugendamt Kinder in Kurzzeitpflege oder längerfristige<br />
beziehungsweise dauerhafte Vollzeitpflege vermittelt:<br />
Informationen und Beratung bekommen Sie beim<br />
Jugendamt, Pflegekinderdienst, Wilhelmstraße 3,<br />
Info-Telefon 0711/2 16 -74 72 oder<br />
E-Mail arne.joens@stuttgart.de oder helga.heugel@stuttgart.de.<br />
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