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SO GEHT'S WEITER. - Bad Cannstatt Portal

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stützen Sie dabei, Ihr akut oder chronisch krankes Kind zu pflegen<br />

und medizinisch zu versorgen. Die „Häusliche Kinderkrankenpflege“<br />

kann einen Krankenhausaufenthalt oder Arztbesuch<br />

nicht ersetzen. Sie kann auch keine Kinder betreuen,<br />

wenn die Eltern abwesend sind.<br />

Häusliche Kinderkrankenpflege e. V., Haußmannstraße 6,<br />

70188 Stuttgart, Telefon 0711/48 61 53,<br />

E-Mail: info@hkp-stgt.de, www.hkp-stgt.de<br />

9.2 Ihre Gesundheit<br />

Was ist, wenn Sie krank werden?<br />

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen (Risikoschwangerschaft,<br />

Entbindung, Erkrankung) nicht in der Lage sind, Ihr Kind<br />

zu betreuen und den Haushalt zu führen, können Sie von der<br />

Krankenkasse die Leistung der „Haushaltshilfe“ erhalten. Voraussetzung<br />

dafür ist, dass in Ihrem Haushalt ein Kind unter<br />

zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt. Ein ärztliches<br />

Attest bestimmt den Umfang und die Dauer der Leistung, die<br />

Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen müssen.<br />

Eine ausgebildete Familienpflegerin führt auf dieser Grundlage<br />

tagsüber Ihren Haushalt weiter. Sie wird Ihnen in Stuttgart von<br />

der katholischen und der evangelischen Familienpflege vermittelt.<br />

Beide sind freie Trägervereine unter dem Dach der Diakonie<br />

beziehungsweise der Caritas. Außerdem gibt es private Pflegedienste,<br />

die ebenfalls die Leistung der „Haushaltshilfe“<br />

erbringen.<br />

Sie sollten Ihren Bedarf möglichst frühzeitig bei den Familienpflegediensten<br />

anmelden und in akuten Fällen die notwendigen<br />

Schritte – ärztliches Attest, Antrag bei der Krankenkasse<br />

und Anruf beim Familienpflegedienst – sofort unternehmen,<br />

damit Sie schnellstmöglich Hilfe bekommen.<br />

Evangelische Haus- und Familienpflege Stuttgart e. V.,<br />

Bismarckstraße 57, 70197 Stuttgart, Telefon 0711/63 46 99<br />

Katholische Familienpflege Stuttgart e. V.,<br />

Katharinenstraße 2 B, 70182 Stuttgart,<br />

Telefon 0711/2 86 50 95<br />

9.3 Kurzzeitpflege für Ihr Kind<br />

In Notsituationen wie zum Beispiel bei Krankheit oder Kuraufenthalt<br />

der Mutter oder aus sonstigen besonderen Gründen<br />

werden über das Jugendamt Kinder in Kurzzeitpflege oder längerfristige<br />

beziehungsweise dauerhafte Vollzeitpflege vermittelt:<br />

Informationen und Beratung bekommen Sie beim<br />

Jugendamt, Pflegekinderdienst, Wilhelmstraße 3,<br />

Info-Telefon 0711/2 16 -74 72 oder<br />

E-Mail arne.joens@stuttgart.de oder helga.heugel@stuttgart.de.<br />

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